Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, in der Info-Broschüre bezügl. Erziehungsgeld und Elternzeit bin ich auf den Passus "Gleichzeitig mit der schriftlichen Anmeldung muss die Arbeitnehmerin verbindlich festlegen, für welchen Zeitraum innerhalb von 2 Jahren die Elternezeit genommen werden soll." ..... "Die über den Zeitraum von 2 Jahren hinausgehende Elternzeit, die noch bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres verlangt werden kann, muss erst 8 Wochen vor ihrem Beginn dem Arbeitgeber schriftlich mitgetelt werden." Heißt das, daß das 3. Jahr 8 Wochen vor Ablauf der ersten beiden Jahre beantragt werden kann, ohne das der Arbeitgeber hier seine Zustimmung geben muß und dies somit nicht ablehnen kann? Somit wäre es ja möglich, erst einmal 2 Jahre zu beantragen und dann evtl. das 3. Jahr dranzuhängen, ohne das man hier auf die Zustimmung des Arbeitgebers angewiesen ist, oder? Gruß Gaby
Mitglied inaktiv
Du mußt dich für 2 Jahre festlegen und wenn Du dann verlängern willst geht es nur mit Zustimmung des Arbeitgebers.Also entweder gleich 3 Jahre beantragen oder mit dem Arbeitgeber eine evtl Verlängerung sofort besprechen!
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