Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage Elternzeit

Frage: Frage Elternzeit

TinaTuna

Beitrag melden

Hallo, Ich habe Sie schon mal das gefragt aber leider keine konkrete Antwort bekommen,Frage Sie nochmal ;) ich brauche die Antwort mit DATUM BItte..vielen Dank. Ich in ab dem 17.05.13 im Mutterschutz. Entbindungstermin:28.06.13 Jetzt muss ich beim Arbeitgeber Elternzeit beantragen.. Frage: 1) ab welchem Datum fängt Eltenzeit an? 2) ab wann bis wann schreibe ich in dem Antrag(Elternzeit) rein,von wann bis wann ich in .Elternzeit bin,wenn ich 1 Jahr Elternzeit möchte? Lg,tina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Eine Antwort mit Datum wäre eine Einzelberatung und ist hier nicht zulässig. Liebe Grüße, NB


SumSum076

Beitrag melden

Hängt davon ab, was du willst! Möchtest du 1 Jahr ab Geburt, dann meldest du EZ bis zum 27.06.14 an und hast genau 1 Jahr EZ verbraucht. (Musst aber auch am 1. Geburtstag des Kindes wieder arbeiten.) Möchtest du 1 Jahr ab Mutterschutzende, dann meldest du sie bis zum 23.08.14 an und hast 1 Jahr und 8 Wochen verbraucht. Du kannst aber auch EZ bis zum zB 28.07.2014 anmelden oder bis zum Ende der Sommerferien in deinem Bundesland. Ganz wie du willst! In allen Fällen kannst du als Startdatum das Geburtsdatum schreiben... Gruß Sabine


TinaTuna

Beitrag melden

Lieben Dank für deine Antwort! ;)))) Wenn ich 1 Jahr ab Mutterschutzende beantragen möchte,bekomme ich dann das Elterngeld bis zum 23.08.13? Oder bekomme ich für die 8 Wochen kein Elterngeld? Und bis wann muss ich das beim Arbeitgeber anmelden? Wenn ich ab Mutterschutz möchte? Danke dir ganz arg! ;*


SumSum076

Beitrag melden

Das Elterngeld musst du unabhängig von der Elternzeit betrachten. Elterngeld gibt es nur bis zum 1. Geburtstag. Bist du alleinerziehend kannst du es auch bis zum 14. Lebensmonat bekommen. Egal für wie lang du Elternzeit bei deinem AG anmeldest. Möchtest du direkt nach dem Mutterschutz in Elternzeit gehen, muss die Anmeldung spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit oder anders herum 7 Wochen bevor der Mutterschutz endet beim AG sein. Kommt dein Kind pünktlich oder später, solltest du die Anmeldung in der ersten Woche nach der Geburt los schicken. Gruß Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...

Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird.  Ist das Rechtens? 

Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich würde gerne Teilzeit während Elternzeit arbeiten. Dies ist jedoch nur in einem Umfang ab 15 Stunden möglich.  Bei meinem Arbeitgeber habe ich aktuell nur einen 12 Stunden Vertrag. (Ich war mal Vollzeit, hatte dann aber auf 12 Stunden reduziert, da meine Schwiegereltern nicht mehr Betreuung übernehmen konnten.)  Kann ...

Hallo Frau Bader, mein Mann und ich würden gerne mit unserem Kind nach Süddänemark auswandern. Ich bin aktuell Beamtin in Bayern. Unser Gedanke war, dass ich eine Versetzung beantrage nach Schleswig-Holstein, was jedoch sehr lange dauern kann. Bei einer (familienpolitischen) Beurlaubung meine ich, dass ich keinen Beilhilfeanspruch mehr habe, soda ...

Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...

Hallo Frau Bader, mein älterer Sohn kam vor 3 Jahren auf die Welt (9.8.2023). Ich hatte dann 3 Jahre Elternzeit, bis zum 8.8.2026. Vor der Elternzeit habe ich in Vollzeit gearbeitet. Seit ca. einem Jahr (seit Juli 2025) hatte ich Teilzeit in Elternzeit gearbeitet (20%). Ich bin nun erneut schwanger mit errechnetem Geburtstermin am 21.9.2026. De ...

Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich war im öffentlichen Dienst mit einem befristeten Arbeitsverhältnis angestellt. Im Oktober 2025 ist dieses Arbeitsverhältnis ausgelaufen. Die Elternzeit habe ich für den Zeitraum von Mai 2025 bis März 2027 angegeben. Ich würde gerne die volle 3-jährige Elternzeit in Anspruch nehmen. Gibt es da eine Möglichkeit, wenn man ...