Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

frage elterngeld beamtin

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: frage elterngeld beamtin

Mitglied inaktiv

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sehr geehrte frau bader, nach unserer kenntnis kann ich als beamtin nicht den 13. und 14. monat als elternzeit in anspruch nehmen (mein mann nimmt die ersten 12 monate elternzeit), da ich nicht wie angestellte 8 wochen nach der geburt mutterschaftsgeld erhalte, sondern weiterhin meine bezüge. stimmt das und was hat das für einen hintergrund? mit freundlichen grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Arbeitnehmerinnen haben in den Mutterschutzfristen für die Zeit des Beschäftigungsverbots einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld und auf einen zusätzlichen Zuschuss des Arbeitgebers, der ihnen im Regelfall das ausfallende Nettoeinkommen während dieser Zeit in voller Höhe ersetzt. Das Gleiche gilt für an Stelle des Mutterschaftsgeldes gewährte Leistungen, wie etwa die uneingeschränkte Weiterzahlung der Dienstbezüge bei Beamtinnen. Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss wird taggenau auf den mit der Geburt des Kindes entstehenden Anspruch auf Elterngeld angerechnet, soweit sich die Anspruchszeiträume überschneiden. Sie werden somit genau wie andere AN behandelt. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Das gilt auch für "normale" Angestellte. Lohnersatz bzw. Beamtenbezüge der 8 Wochen nach der geburt werden wie Elterngeld agesehen. Also bekommst Du quasi (ob Du willst oder nicht) immer die ersten (knapp) 2 Monate "Elterngeld". Wenn dein Mann anschließend das Elterngeld beantrag, dann sind das zusammen auch 14 Monate. Viele Grüße Désirée


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