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Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte Frage bezüglich Mutterschaftsurlaub. Ich möchte direkt nach dem M-Urlaub wieder arbeiten gehen, ich weiss, dass ich 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt nicht arbeiten werden, aber was ist wenn das Kind zu früh/ zu spät kommt? Wie zählt man es dann? z. B. Geburtstermin: 15.01.08 1) Geburt am 10.01.08 = heißt es, dass ich die vollen 6 Wochen vor der Geburt nicht ausschöpfen kann, weil das Kind 5 Tage zu früh kam und ich bekomme nur noch 8 Wochen nach dem 10.01.08 2) Geburt am 20.01.08 Darf ich jetzt noch 8 Wochen ab 20.01.08 zu Hause bleiben, oder eher 8 Wochen minus 5 Tage? Vielen Dank.
Hallo, Sie heban insgesamt immer die 14 (ausser bei Früchchen/ Mehrlingen) Wochen, auch, wenn das Kind zu früh geboren ist. Liebe Grüsse, NB
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egal, ob das kind früher oder später kommt. lg two_kids
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wenn das Kind früher kommt, bekommst du trotzdem die 14 Wochen Mutterschutz, da du die fehlenden tage hintendran hängst. endet also als wäre das kind am et gekommen. anders wenn es zu spät kommt, dann endet der mutterschutz nach 6 wochen nach dem tatsächlichen geburtstermin
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6 wochen sollte eigentlich 8 wochen heißen
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hab grad nicht drüber nachgedacht, was ist, wenn das baby früher kommt. ich hatte den fall ja auch. meine tochter kam eine woche früher und ich hatte dann nach der geburt 9 wochen mutterschutz. lg two_kids
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egal wenn das Kind kommt, man bekommt immer 14 Wochen Mutterschaftsurlaub. Es seit dem, das Kind kommt später, dann kriegt man 8 Wochen nach ET.
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Hi, mein Bub kam auch 2 Wochen vor ET und ich konnte die 2 Wochen hintendranhängen.... Bei Frühchen (Extremfrühchen) glaube ich läuft das noch mal anders... LG Peeka
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