MamiP
Hallo Frau Bader. Gestern hatte ich ein Gespräch mit meinem AG bezüglich der Weiterbeschäftigung nach meiner Elternzeit. Meine alte Führungsposition ist anderweitig besetzt worden. Das war mir schon vorher klar und ist auch kein Problem da 60 Stunden die Woche keine Seltenheit waren. Nun möchte ich auf 30 Std reduzieren. Man hat mir die Führung einer kleineren Abteilung angeboten was erstmal nicht schlecht klang. Allerdings gehört dann die Betreuung der Azubis zu meinen Aufgaben. Da ich keinen Ausbildereignungsschein habe soll ich diesen nun in meiner Elternzeit machen, da er Voraussetzung für die neue Stelle sei. Darf mein AG das verlangen? Wenn ich verhandeln kann den Schein nach Wiederaufnahme meiner Tätigkeit zu machen, kann ich darauf bestehen diesen während der Arbeitszeit zu machen oder kann der AG verlangen dass ich meine Freizeit opfere? Das wär ja auch nicht Sinn der Sache dass ich auf 30 Std reduziere um dann abends zur "Schule" zu gehen. Danke für eine kurze Antwort!
Hallo, das von den Umfang der Ausbildung abhängig machen. Soweit ich weiß, ist dies keine größere Sache. Ähnliches für zulässig halten. Wenn sie aber über längere Zeit eine Schule besuchen und eine große Prüfung machen müssen, halte ich es für fragwürdig. Liebe Grüße, NB
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