Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich befinde mich noch bis zum 23.11.2012 in Elternzeit. Für mich steht fest, dass ich nach der Elternzeit nicht mehr bei meinem jetztigen AG arbeiten möchte, da ich aufgrund der Entfernung zum Arbeitsort ( insgesamt mehr als 3,5 Std. Fahrzeit) und Betreuungszeiten keine Möglichkeit sehe, dort wieder anzufangen. Teilzeit würde auch nicht in Frage komme. Nun möchte ich gerne den o. g. Kündigungsgrund nett formulieren, bin da aber irgendwie nicht so wordgewandt. Ich bin jetzt auf der Suche nach einer Teilzeitstelle hier in der Nähe meines Wohnortes, habe aber leider noch nichts Konkretes. Können Sie mir bitte bei der Formulierung des Textes helfen? Vielen Dank LG
Hallo, bitte die Hinweise lesen, dass darf ich hier nicht. Liebe Grüße, NB
peekaboo
Ansonsten könnte man das evtl. so formulieren, Sehr geehrte Frau..... hiermit kündige ich fristgerecht zum ????. Leider ist es mir aufgrund des Umzuges und meiner familiären Situation nicht mehr möglich Vollzeit zu arbeiten. Ich möchte mich jedoch für die tolle Zusammenarbeit bedanken. Bitte senden Sie meine Papiere an NEUE ADRESSE. Es wäre sehr nett, wenn Sie mir mein Zeugnis vorab zukommen lassen könnten, sodaß ich eine Bewerbung in meinem neuen Wohnort in Angriff nehmen kann. Evtl. würde ich das so schreiben. LG Peeka
Ähnliche Fragen
Hallo, ích befinde mich noch bis zum 13.12.2012 in Elternzeit. Für mich steht fest, dass ich nach der Elternzeit nicht mehr bei meinem jetztigen AG arbeiten möchte, da ich aufgrund der Entfernung zum Arbeitsort und Betreuungszeiten keine Möglichkeit sehe, dort wieder anzufangen. Nun möchte ich gerne ein Schreiben an meinen AG formulieren und i ...
Hallo Fr. Bader, was heißt eine Kündigung direkt nach der Elternzeit? Ist das eindeutig oder kann der Arbeitgeber dies auslegen wie er möchte. Danke wobfi
Mein AG schreibt, dass ich den während der Elternzeit erhaltenen Kitazuschuss zurück zahlen muss, wenn ich innerhalb oder direkt nach der Elternzeit kündige. Was für eine Frist heißt direkt? Ab wann könnte ich ggf. kündigen, ohne das Geld zurück zahlen zu müssen? Danke wobfi
Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitgeber hat den Standort, an dem ich vor der Elternzeit tätig war, während dieser schließen müssen. Mir wurde bereits eine Stelle an einem anderen Standort angeboten, die gleichwertig ist, aber für mich uninteressant. Ich hatte ein erfolgreiches Vorstellungsgespräch in einer anderen Firma und möchte nun kündigen. ...
Guten Tag, mir wurde gekündigt und ich habe Klage eingereicht. Nun bin ich in einer Situation wo ein eventueller Annahmeverzugslohn entsteht, das heißt ich bin gekündigt, das Urteil hieß Kündigung unwirksam und es wurde Berufung eingelegt. Nun muss ich mich woanders bewerben, damit ich weiterhin später den Lohn bekomme. Ich arbeite wegen meines Ki ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...
Guten Morgen, meine Situation ist leider kompliziert, und ich hoffe auf eine Einschätzung oder Hilfe. Ich wurde Ende Mai 2025 gekündigt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.08.2025. Im Juli wurde mir ein ungünstiger Vergleich unterschrieben . Anfang August habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Die Schwangersch ...
Hallo, meine Tochter ist seit März in der Krippe. Da wir keine Konstanz in der Bezugsperson haben, werden wir zum 17.11. in eine andere Krippe wechseln und haben hierfür schon einen Platz bekommen. Normale Kündigungsfrist sind 3 Monate und wir wären damit am 31.1. und hätten natürlich doppelte Gebühren. Am Elternabend Mitte Oktober wurd ...
Hallo Frau Bader, da ich während meiner Elternzeit studieren möchte, benötige ich hierfür einen Lebenslauf, nur weiß ich leider nicht, wie ich Folgendes richtig formulieren darf: Beispiel: Beginn der Anstellung bei Arbeitgeber XY war am 3/24, ich war jedoch ab 7/24 im beschäftigungsverbot und die elternzeit begann nach mutterschutz erst am ...
Hallo Frau Bader, derzeit in EZ bis 31.12.26. Ggf. Neuer AG zum 1.12.26, kann ich kündigen beim alten AG zum 30.11.26 und die EZ vorzeitig beenden? danke! freundliche Grüße
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot
- Elternzeit /Elterngeld Kinder im Ausland(Kroatien)
- Zweite Kind gehalt
- Schwanger und neuer Job
- Teilzeit in Elternzeit
- Familienversicherung weiterhin möglich
- Ratlos Arbeit
- Vergebung Nachname
- Resturlaub nach Elternzeit; vor Elternzeit Vollzeit, danach Teilzeit
- Kleingewerbe das nur Verlust macht - Elterngeld