Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich befinde mich noch bis zum 23.11.2012 in Elternzeit. Für mich steht fest, dass ich nach der Elternzeit nicht mehr bei meinem jetztigen AG arbeiten möchte, da ich aufgrund der Entfernung zum Arbeitsort ( insgesamt mehr als 3,5 Std. Fahrzeit) und Betreuungszeiten keine Möglichkeit sehe, dort wieder anzufangen. Teilzeit würde auch nicht in Frage komme. Nun möchte ich gerne den o. g. Kündigungsgrund nett formulieren, bin da aber irgendwie nicht so wordgewandt. Ich bin jetzt auf der Suche nach einer Teilzeitstelle hier in der Nähe meines Wohnortes, habe aber leider noch nichts Konkretes. Können Sie mir bitte bei der Formulierung des Textes helfen? Vielen Dank LG
Hallo, bitte die Hinweise lesen, dass darf ich hier nicht. Liebe Grüße, NB
peekaboo
Ansonsten könnte man das evtl. so formulieren, Sehr geehrte Frau..... hiermit kündige ich fristgerecht zum ????. Leider ist es mir aufgrund des Umzuges und meiner familiären Situation nicht mehr möglich Vollzeit zu arbeiten. Ich möchte mich jedoch für die tolle Zusammenarbeit bedanken. Bitte senden Sie meine Papiere an NEUE ADRESSE. Es wäre sehr nett, wenn Sie mir mein Zeugnis vorab zukommen lassen könnten, sodaß ich eine Bewerbung in meinem neuen Wohnort in Angriff nehmen kann. Evtl. würde ich das so schreiben. LG Peeka
Ähnliche Fragen
Hallo, ích befinde mich noch bis zum 13.12.2012 in Elternzeit. Für mich steht fest, dass ich nach der Elternzeit nicht mehr bei meinem jetztigen AG arbeiten möchte, da ich aufgrund der Entfernung zum Arbeitsort und Betreuungszeiten keine Möglichkeit sehe, dort wieder anzufangen. Nun möchte ich gerne ein Schreiben an meinen AG formulieren und i ...
Hallo Fr. Bader, was heißt eine Kündigung direkt nach der Elternzeit? Ist das eindeutig oder kann der Arbeitgeber dies auslegen wie er möchte. Danke wobfi
Mein AG schreibt, dass ich den während der Elternzeit erhaltenen Kitazuschuss zurück zahlen muss, wenn ich innerhalb oder direkt nach der Elternzeit kündige. Was für eine Frist heißt direkt? Ab wann könnte ich ggf. kündigen, ohne das Geld zurück zahlen zu müssen? Danke wobfi
Bitte um das BGH Urteil, das ein Kindergarten Kündigungsperre in den Sommermonaten hat. Dies ist zulässig, warum? Bitte um kurze Erläuterung
Mein Arbeitgeber hat versucht mich zu kündigen im Dezember 2024 aufgrund Betriebsschliesung und Auflösung der GmbH. Als ich ihn mitgeteilt habe , dass ich schwanger bin hat er die Kündigung als unwirksam erklärt. Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet. Ich habe nun einen Änderungsantrag / Aufhebungsvertrag erhalten der den Vertrag zum 31.05.2025 bee ...
Hallo, meine Elternzeit endet am 14. Juni. Leider habe ich vergessen die 3 Monate Kündigung vorher einzureichen. Nun habe ich gelesen, dass wenn man nicht da genau zum Ende der in derzeit gekündigt ist auch so geht. Kann ich also zum 15. Juni kündigen? Muss ich meinen Resturlaub in der Kündigung erwähnen? Wann kann ich ihn einfordern? mit freund ...
Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitgeber hat den Standort, an dem ich vor der Elternzeit tätig war, während dieser schließen müssen. Mir wurde bereits eine Stelle an einem anderen Standort angeboten, die gleichwertig ist, aber für mich uninteressant. Ich hatte ein erfolgreiches Vorstellungsgespräch in einer anderen Firma und möchte nun kündigen. ...
Guten Tag, mir wurde gekündigt und ich habe Klage eingereicht. Nun bin ich in einer Situation wo ein eventueller Annahmeverzugslohn entsteht, das heißt ich bin gekündigt, das Urteil hieß Kündigung unwirksam und es wurde Berufung eingelegt. Nun muss ich mich woanders bewerben, damit ich weiterhin später den Lohn bekomme. Ich arbeite wegen meines Ki ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...
Guten Morgen, meine Situation ist leider kompliziert, und ich hoffe auf eine Einschätzung oder Hilfe. Ich wurde Ende Mai 2025 gekündigt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.08.2025. Im Juli wurde mir ein ungünstiger Vergleich unterschrieben . Anfang August habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Die Schwangersch ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- Rückfragen zur nachträglichen Beantragung der Partnermonate beim Elterngeld
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- KITA Vertrag gekürzt
- Beschäftigungsverbot nach Elternzeit, Gehalt?
- Angeblich permanenter Läusebefall in Kita