Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Folgeantrag Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Folgeantrag Elternzeit

MamavonzweiJungen

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Hallo, Unsere Situation ist folgende: ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst. Mein erster Sohn ist nun 2,5 Jahre und ich habe damals 9 Monate Elternzeit genommen. Mein zweiter Sohn ist 8 Monate und ich bin aktuell in Elternzeit. Mit Ablauf dieser Elternzeit ist er 1 Jahr und 2 Monate alt. Da sich die Betreuungsmöglichkeiten etwas unflexibel (Kindergartenjahr beginnt immer in August, ansonsten hilft nur hoffen) gestaltet, möchte ich Elternzeit nehmen, um bis zum September nächsten Jahres meine Kinder selbst zu betreuen. Nun zu meiner Überlegung und Frage: Da die 2 Jahre in denen ich mich für meinen ersten Sohn festgelegt habe lange abgelaufen sind und ich noch "Restzeit"übrig habe, kann ich einen neuen Antrag auf seinen Namen stellen oder greift die Festlegung für meinen zweiten Sohn? Welche Frist muss ich dabei einhalten (7 oder 13 Wochen)? Sehen Sie mögliche Gründe das mein Antrag abgelehnt werden könnte? Gibt es etwas was ich außerdem beachten muss? Vielen Dank für Ihre Antwort!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, sie können pro Kind noch bis zu 24 Monaten Rest Elternzeit bis zum achten Lebensjahr nehmen, die Frist, wenn die Kinder noch nicht drei sind, ist sieben Wochen. Hierzu muss der Arbeitgeber nicht zustimmen. Liebe Grüße NB


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