Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Fr. Bader, ich bin z.Zt. mit unserer Tochter (2J) in der Elternzeit, die ich bis zum 3. Lebensjahr beantragt habe. Nun soll die Firma verkauft werden: 1.) Entweder als ganzes verkauft oder 2.) in Teile/Bereichen an verschiedene Firmen verkauft werden, wobei vielleicht auch teile meiner Firma keine Käufer finden werden und dann "dicht gemacht" werden. 3.) Es steht zur Debatte, dass sich der Käufer Produkte und Mitarbeiter einzeln aussuchen kann. Wie sieht es mit meinem Anspruch aus, damit ich in meinen Beruf zurückkehren kann? In welchem Fall muss die neue Firma mich (meinen Anspruch) mit übernehmen? Oder habe ich irgendwelche anderen Rechter in dieser Situation? Vielen Dank Bienchen
Hallo, wenn die Firma schließt, wird man Ihnen kündigen, dann sind Sie arbeitslos. Hierzu braucht der Insolvenzverwalter/ AG die Zustimmung der Aufsichtsbehörde, wenn Sie schwanger, im EU oder Mutterschutz sind. Wenn dies nicht geschieht, können Sie kündigen, Vorteile haben Sie dadurch nicht. Wenn Sie nicht kündigen, läuft der EU (falls Sie schon drin sind) erst einmal weiter. Reden Sie dann aber lieber mit der KK, damit Ihnen keine Unannehmlichkeiten entstehen (faktisch sind Sie ja nicht mehr im EU). Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht, diese kann vertraglich vereinbart sein, ansonsten erhält m an sie nur, wenn man dies mit dem AG vereinbart ist oder man sich gerichtlich vergleicht. Bei Insolvenz erhält man idR keine Abfindung. Mit dem Ende des Vertrages endet auch der EU. Sie haben dann keine Ansprüche auf beitragsfreie KK + Sozialversicherung mehr. Sie können sich dann beim Arbeitsamt melden, Arbeitslosengeld + beitragsfreie KK erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass Sie eine Unterbringung des Kindes nachweisen müssen. Bei der Erziehungsgeldstelle muss es angegeben werden, wenn Sie Leistungen vom AA beziehen, da sich dies möglicherweise auswirkt. Wichtig ist, dass Sie sich sofort nachdem Sie von der Insolvenz erfahren haben, melden, sonst können Sie Streichungen des Arbeitslosengeldes haben. Bezüglich des MGs ist der Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes wichtig. Wenn Sie da noch im Arbeitsverhältnis standen, erhalten Sie ganz normal MG. Wenn nicht mehr, erhalten Sie MG von der KK in Höhe des Arbeitslosengeldes (falls Sie welches erhalten). Wenn die Firma von einer anderen übernommen wird, bleibt Ihr Vertrag bestehen und Sie müssen nichts unternehmen. Gruß, NB
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich bin bis Ende Mai 06 in Elternzeit und wieder schwanger. Mein bisher deutscher AG wurde von einer amerikanischen Firma aufgekauft. Der alte Firmenname soll offiziell zum 1.1.06 verschwinden. Ich bin in Frankfurt angestellt, habe aber bisher noch keinen neuen Vertrag wegen der Firmenübernahme bekommen. Nun meine, zugegebenerm ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Firma wurde verkauft und der Firmenstitz ist jetzt 400 km weit weg. Ich war schon bei einer RA aber so richtig mehr wissen tu ich auch nicht. Ich habe mich letzte Woche bei der Firma gemeldet das mein EU im Dez. endet und bekam nun zur Antwort, das ich meine Stelle wieder antreten kann und mich melden soll um meine ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 22.2.08 in Elternzeit. Meine Firma wurde zum 1.1.08 an einen Mitbewerber, ca. 70km vom jetzigen Standort entfernt, verkauft. Der jetztige Standort wird zum 30.6.08 aufgelöst. Ich soll nun schriftlich mitteilen, in welchem Umfang ich wieder arbeiten möchte (mein Wunsch wäre ca. 12 Std. pro Woche). Hie ...
Hallo Frau Bader, ich hatte ja schon gefragt wg. einem Aufhebungsvertrag mit Abfindung, da meine Firma verkauft wurde. Ich war "nur" 2 Jahre in dieser Firma und 4 1/2 Jahre in Elternzeit. Stünde mir trotzdem eine Abfindung zu und in welcher Höhe? Nochmals vielen Dank.
Guten Abend liebe Frau Bader, ich arbeite nun seit ziemlich genau 10 Jahren in der gleichen Firma, bin nun das zweite mal mit meinem zweiten Kind in Elternzeit. Möchte gerne im Februar wenn mein zweites Kind 1 Jahr alt ist wieder arbeiten. Das wurde auch schriftlich festgehalten das ich da vorerst 8 Stunden die Woche arbeiten werde. Nun heißt es ...
Guten Tag Frau Bader, leider finde ich online keine gründliche Aussage zum Thema. Ist es möglich, dass ein Arbeitgeber den steuerfreien Kindergartenzuschuss an beide Elternteile bezahlt, wenn beide in der gleichen Firma sind. Die Summe des Zuschusses für beide Eltern würden die Kita-Kosten des Kindes dabei nicht übersteigen. Ich bedanke m ...
Hallo Frau Bader, Ich bin in der 8SSW und alle meine Kolleginnen haben von ihren Frauenärzten sofortiges Arbeitsverbot bekommen, nur meinen Frauenarzt interessiert es nicht. Er sagt das das die Firma auszusprechen hat. Habe mich mit dem Betriebsrat beraten, der sich an die Geschäftsführung und der Personalabteilung gewendet hat aber leider ohn ...
Hallo liebe Frau Bader, ich habe folgende Frage: Ich befinde mich derzeit in Elternzeit. Diese sollte eigentlich ab Oktober enden. Ich bin derzeit aber wieder schwanger (voraussichtlicher Entbindungstermin: 28.01.2025), was bedeutet ich würde mich ab Mitte Dezember bereits wieder im Mutterschutz befinden. Nun ist mein Arbeitgeber insolven ...
Meine aktuelle Firma hat Mitte Januar 2025 Insolvenz angemeldet, eine Kündigung habe ich noch nicht. Ich habe ein Beschäftigungsverbot bis zum Beginn des Mutterschutzes. Der voraussichtlich Entbindungstermin ist der 11.4.2025. Im Januar habe ich schon kein Geld mehr bekommen, beim Arbeitsamt habe ich Insolvenzgeld beantragt, bekomme aber kein ...
Sehr geehrte Fr. Bader Ich bin derzeit in der 36 Woche schwanger meine Firma wo ich beschäftigt war ist wo ich in der 29 Woche Schwangerschaft in Insolvenz angemeldet meine Mutterschutzfrist ist ab dem 11.06.2025 bis 22.07.2025 da der Entbindungstermin steht der 23.07.2025 meine Frage ist wärende ich gekündigt jetzt oder wie läuft das gan ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner