Hanna Alva
Guten Tag, Aus Arbeitslosigkeit heraus beworben als Kinderpflegerin in 20ssw. Abgemacht wurde das ich eine Nachqualifizierung (NQ) machen soll mit 25 FB Tagen und dann in Endgeldstuf Erzieher rein komme (baden-württembergische Regelung weil ich Krankenschwester bin).Vertrag unterzeichnet und am Folgetag gesagt das Schwangerschaft besteht, eher traute ich mich nicht. BA hat BV verkündet, aber in die Einrichtung darf ich rein und Bürosachen machen. Im Vertrag stand nichts von Finanzierung der NQ die mündlich besprochen war. Ich fragte daher per Mail nach und erhielt ein PDF Dokument mit Unterschrift, das 50%der NQ gezahlt werden. Dies wurde mir aber nicht per Post geschickt. Per Mail fragte ich um Bestätigung des NQ Trägers XY und ob ich den Kurs buchen soll und Rechnung bei AG einreiche oder ob AG das bucht und mit Gehalt dann verrechnet. Darauf folgte von höherer Vorgesetzten eine Absage der finanziellen Unterstützung weil ich bald in Mutterschutz gehe. Sie werden sich in keiner Weise finanziell beteiligen! NQ kann ich aber selber zahlen (1300e). Leider erst vor 3 Wochen eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen die noch nicht greift. Ist das so rechtens mit der Absage? Es steht auch nichts davon das diese Finanzierung wieder besprochen werden kann wenn ich wieder da bin. Klingt endgültig, mit fettgedruckt und Ausrufezeichen ohne Unterschrift in emailformat. AG ist die Stadt selbst. Haben Sie Ideen was ich hier tun kann? Ist das Diskriminierung oder übertreibe ich? MS beginnt 6.Mai
Hallo, Sie haben Anspruch auf alles, was vertraglich geregelt ist. Ein PDF Dokument mit Unterschrift der Übernahme von 50 % ist doch ein Nachweis. Das würde ich ausdrucken und dem AG zukommen lassen. Liebe Grüße NB
netteKlarinette
Ich würde widersprechen mit dem Hinweis darauf, dass mit der Email vom … mir der Anlage PDF xy eine Zusage von 50 Prozent Übernahme der Kosten unterschrieben zugesendet wurde und du nunmehr darum bittest, bis Datum … mitgeteilt zu bekommen, auf welchem Wege du zu 50 Prozent der Kosten kommst.
netteKlarinette
Auch wenn es nicht im Arbeitsvertrag steht, wäre für mich schon das PDF ein Beleg dafür, dass das besprochen und die Übernahme zugesagt wurde. Recht haben und Recht bekommen sind natürlich immer zwei Paar Schuhe. Alternativ würde ich, wenn die Rechtsschutz jetzt nicht greift, das selber mit einem Widerspruch versuchen, Recht zu bekommen, ohne das Verhältnis mit dem AG vor den Kopf zu stoßen. Ggf. , je nach Verhältnis mit dem Arbeitgeber, kannst du es dann nach der Elternzeit anwaltlich nochmal aufrollen, falls die Rechtsschutz übernimmt oder erstmal abwarten. Den Beleg, dass es damals im Gespräch war, kannst du ja digital aufheben. Vllt ist der AG jetzt erstmal vorsichtig, weil du gleich schwanger angefangen hast, aber wenn er nach der Elternzeit sieht, dass du gute Arbeit machst, sieht es vllt wieder ganz anders aus.
User-1736455377
Wann willst du denn die NQ machen? Noch vor dem MS? Hat der AG der Kostenübernahme vor od nach Bekanntgabe der Schwangerschaft zugestimmt?
Hanna Alva
@netteKlarinette Du spricht an nicht mit dem AG in Streit zu kommen. Guter Punkt! Leider ist der AG echt sehr wütend, es ist deutlich das ich bei meinem Vorstellungsgespräch von der SS 20ssw schon wusste. Sie fühlen sich betrogen, sind wütend das diese Info verheimlicht wurde. Über 4 monate freiwillig arbeitslos bleiben war für uns keine Option - zu stark die finanziellen Nachteile. Jetzt war ich (nur) 2,5monate arbeitslos gemeldet. @suityourself Zusage zur Teilfinanzierung war erst mündlich, dann per PDF als Mail schriftlich 1 Tag nach Vertragsunterzeichnung. Danach habe ich die SS offen gelegt. Es ist nicht angeraten eine SS vor Vertragsunterzeichung zu offenbaren, da AG oft versuchen dem Vertrag zu entschwinden. Mit dem NQ Institut habe ich abgesprochen kursübergreifend die 25 Tage mitmachen zu können. 5 davon könnte ich vor MS machen. Die anderen Tage könnte ich in MS bzw in der Elternzeit machen. Hatte gelesen dass man sich in diesen Zeiten fort-und weiterbilden darf. Es dient ja auch meiner Qualitätsverbesserung im Job auch finanziell werde ich nach NQ höher eingestuft in Entgeldgruppe.
Ani123
Die E-Mail mit dem Pdf bestätigt die Kostenübernahme in Höhe von 50 Prozent. Haben Sie sich schon informiert wo sie die Nachqualifizierung machen wollen? Wissen Sie schon wann sie die machen wollen? Dürfen Sie die Qualifizierung trotz Schwangerschaft von Seiten des Anbieters machen? (Insofern es nur Theorie ist möglich. Bei Praxis wird es schwieriger, weil gewisse Sachen vermutlich nicht mutterschutzkomform sind.) Kontaktieren Sie den Anbieter, teilen mit, dass sie ab Datum X die Nachqualifizierung machen möchten. Teilen Sie ihre Schwangerschaft mit und fragen an ob das trotzdem möglich ist. Wenn die Antwort positiv ausfällt teilen sie mit, dass sie zwei Rechnungen brauchen, weil ihr Arbeitger und sie sich die Kosten je zur Hälfte teilen. Vielleicht macht der Anbieter damit und somit bekommt der Arbeitgeber die Rechnung über 50 Prozent und sie auch und jeder zahlt seinen Teil. Sollte der Anbieter das nicht machen wird es schwieriger, wobei sie evtl. mit Steuererklärung kommen können, weil eine Rechnung mit vollem Betrag kann nicht zweimal eingereicht werden (von Arbeitgeber und ihnen). Wenn sie die Qualifizierung wegen der Schwangerschaft nicht machen dürfen könnten sie es danach. Mögliches Schreiben an ihren Arbeitgeber: "Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit widerspreche Ich, xxxx (ihr Name), ihrem Schreiben vom xx.xx.xxxx. Beim xxxx (Gesprächsanlass, z. B. bei Vertragsunterzeichnung) am xx.xx.xxxx wurde mir mündlich die Kostenübernahme der Nachqualifizierung von xxxx (Name der Person, die das gesagt hat) zugesagt. Beim Gespräch auch dabei waren xxxx (alle Anwesenden mit Namen nennen). In der E-Mail vom xx.xx.xxxx wurde mir die Zusage bestätigt. 50 Prozent der Kosten der Nachqualifizierung werden vom Arbeitgeber übernommen. Eine Kopie der E-Mail und dem angehängten Datei habe ich ihnen mitgeschickt. Gerne möchte ich die Nachqualifizierung am xx.xx.xxxx beginnen. Eine Reservierung eines Platzes habe ich vorgenommen, weil die Plätze nur begrenzt verfügbar sind. Die Reservierung kann ich kostenlos bis zum xx.xx.xxxx aufheben lasse . Wünschen Sie als Arbeitgeber, dass ich die Nachqualifizierung zeitnah bei einem anderen Anbieter mache teilen sie es mir bitte mit. Bitte schicken Sie mir bis zum xx.xx.xxxx ein Schreiben für den Anbieter zu welches die Kostenübernahme ihrerseits zu 50 Prozent bestätigt. Sollte ich bis dahin keine Rückmeldung erhalten gilt dieses Schreiben als Bestätigung. Mit freundlichen Grüßen xxxx (ihr Name)" Auf jeden Fall per Einschreiben Einwurf schicken. Sie müssen nachweisen, dass es in der Frist angekommen ist. Und in dem Fall unterschreibt der Postzusteller, dass er es in den Briefkasten geworfen hat. Den Briefkasten regelmäßig zu leeren ist dann die Aufgabe des Empfängers. (Lesen Sie dazu am besten mal wie es bei Kündigungen sein sollte.) Was ist ihr Plan für die Zeit nach der Geburt? Wie lange möchten sie EZ nehmen? Sie könnten die Nachqualifizierung auch während der EZ besuchen. Die Nachqualifizierung bringt sie beruflich weiter und falls sie nach der Elternzeit den Arbeitgeber wechseln möchten ist es gut wenn sie das schon gemacht haben. Informieren Sie sich vorher, ob der Arbeitgeber das in der Elternzeit bezahlen muss. Da ihn die E-Mail mit der Zusage nach Bekanntgabe der Schwangerschaft zugesandt wurde sollte das in ihrem Fall möglich sein.
Hanna Alva
@anni123 danke der Nachricht. Der AG hat die Teilkostenübernahne zugesagt und nach verkünden der SS abgesagt "...wir werden Sie in keinster Weise unterstützen..". Ich weiß nicht ob das deutlich wurde. Die Finanzierung enthält keine Bedinungungen oder Rückzahlungen. Mit dem möglichen Anbieter habe ich gesprochen. Selbst kursübergreifend darf ich NQ Tage besuchen, also auch in andere Kurse rein. Der Kurs selbst ist online und mutterschutzkonform. Ideal für die restlichen Wochen im BV. AG müsste mich noch nicht mal freistellen. Ich würde gern auch in der EZ den Kurs machen wollen. Ob das so klappen würde wie Sie es schreiben...? Was wenn der AG einfach nicht zahlt. Dann sitze ich auf den Kosten. Das macht mir dann angst. Rechtschutzversicherung greift nicht, da ich sie gerade erst abgeschlossen habe).
KielSprotte
Du wunderst dich jetzt aber nicht wirklich über die Reaktion des AG oder? Alles zu deinen Gunsten abgreifen -inkl Kita Platz- und dann ätsch Pech gehabt........ Ich denke, die Kostenübernahme war einer zuviel von dir.
netteKlarinette
@ Kielsprotte: Der AG hat doch nicht Pech gehabt, der hat doch bis zu ihrer Rente noch viele Jahre gute Arbeitsleistung von ihr. Ob sie jetzt 2 Wochen dort arbeitet und dann gleich schwanger wird oder gleich schwanger ist macht doch wenig Unterschied, im Gegenteil, er muss so sogar weniger Wochen BV zahlen weil sie schon in der 20. SSW ist. @ AP: wenn du die Kosten der Weiterbildung irgendwie selber tragen kannst (bekommst ja a was von der Steuer wieder und b dafür auf Dauer mehr Gehalt ) dann würde ich es jetzt selbst mit der nett geschriebenen Widerspruchslösung versuchen und die Weiterbildung machen und im Zweifelsfall selber bezahlen, denn so zeigst du auch den AG, wieviel Einsatzbereitschaft du hast, und dass er später auf deine Arbeitsbereitschaft und Qualität vertrauen kann. (Oder ist die NQ etwas, was nur dir aber ihm nichts bringt?) Wenn es auf die nette Widerspruchsart jetzt nicht funktioniert und du nicht selber bezahlen kannst/ magst oder es etwas ist, was nur dir was bringt aber nicht dem AG, dann würde ich die Wogen glätten lassen in dem ich nach der EZ gute Arbeit zeige und das Thema dann wieder aufgreife.
netteKlarinette
So wie ich das lese macht sie ja auch Bürosachen in der Arbeit, bietet sich an, also zeigt Arbeitsleistung und er kann ja umschichten, dann macht sie halt vorübergehend das Bürozeug und jemand anders ihre Tätigkeit. Ist doch kein unanständiges Abgreifen von ihr, sondern man muss die AGs endlich mal dahingehend erziehen, dass Kinder etwas wunderbares und wichtiges für die Gesellschaft sind, dass wir ohne Kinder auch keine Fachkräfte haben und dafür muss eben jemand, egal ob männlich weiblich divers sie bekommen, in Elternzeit, ne Weile zuhause bleiben etc. Sie ist doch das beste Beispiel, wie das gehen kann. Will arbeiten, geht arbeiten, will auch nach dem Kind bald wieder arbeiten. Bringt sich ein in die Gesellschaft, durch Arbeitsleistung, dadurch, keine Soziaöleistungen zu beziehen weil länger als notwendig arbeitslos, sich sogar im Mitterschitz online Weiterqualifizieren, ihren Kindern vorleben, wie wichtig Arbeiten und sich in die Gesellschaft einbringen ist. Es gibt Leute die rasen mit dem Moped oder spielen Amateurfussball als wären sie Ronaldo und fallen dann ein Jahr aus wegen Knochenbruch oder Knie verdreht. Nicht um das jetzt abzuwerten, macht jeder wie er mag, aber die sind auch plötzlich ein Jahr weg.
User-1736455377
Ist schon klar, dass du die Schwangerschaft nicht vor Vertragsunterzeichnung bekannt gegeben hast u das ist auch alles ok so. Ich gehe auch davon aus, dass der AG sich an deine schriftliche Zusage halten muss. Dennoch kann ich verstehen, dass der AG gerade sauer ist und/oder ein Problem hat: du willst die NQ im MuSchu machen. Ob das klappt, weiß aber keiner. Weißt du, wie lange du dich jetzt gut/fit genug fühlst, eine NQ zu machen? Ich habe zwar bis zum letzten Tag vor MuSchu gearbeitet- war dann aber genau so „schwanger“, dass ich mich nicht hätte stundenlang an den Rechner setzten können, um aufmerksam an einer Fortbildung teilzunehmen. Der AG weiß auch nicht, wie lange du in EZ gehen wirst, ob du danach überhaupt wieder kommst (du könntest wieder schwanger sein, kündigen etc) oder nur TZ arbeiten willst. Er soll also die NQ bezahlen, ohne davon aktuell oder jemals etwas zu haben. Das ändert natürlich nichts daran, dass er zugesagt hat, Kosten zu übernehmen und offenbar keine Klausel bzgl Rückzahlungen bei Kündigung oä eingefügt hat. Rechtlich wirst du da auf der sicheren Seite sein, meiner Meinung nach. Nachvollziehen, dass der AG sich nun unsicher ist oder schlicht weg sauer, kann ich aber auch. Eins versteh ich nicht: du schreibst BV, aber gehst arbeiten? Also dann doch kein BV, sondern Ersatztätigkeit, oder? Oder ein Teil-BV? Hat aber mit deiner eigentlichen Frage nichts zu tun - bin nur drüber gestolpert.
Hanna Alva
@netteKlarinette @suityourself Um kinderkrankenschwestern als Pädagogische Fachkraft einsetzen zu Dürfen ist die NQ obligatorisch laut KiTagesetz Paragaph 7 https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=KiTaG+BW+%C2%A7+7&psml=bsbawueprod.psml&max=true NQ muss binnen 2 Jahren erfolgen. Die Ersten 5 NQ Tage binnen 3 Monate nach vertrag (wie ernst das ist weiß ich nicht, denn es fangen nicht ständig Kurse an das es da sicher zu Verzögerungen oft kommt.). Ich habe angst das mir der Vertrag bald gekündigt werden kann, wenn ich diese NQ nicht anfange. Kurs kostet 1300 ist online. AG würde eh "nur" 650E davon zahlen. Daher auch keine Rückzahlungsklausel. Es gibt keine Prüfung bei der NQ. Also durchfallen geht nicht. NQtage meist 3 pro Monat. Ich dürfte parallel auch in andere Kurse, so wie wenn man krank war, man auch in anderen Kursen den Tag nachholen kann. Ich habe ein Teil BV das mir die Arbeit in der Krippe verwehrt und Arbeit mit >3 unter strengen Auflagen gewährt (ffp2 mit entsprechenden Pausen, liegemöglichkeit etc.) Büro darf ich laut BA machen, AG berät noch wie, wo und ob er mich einsetzen kann. Antwort ende kommender Woche. Solange freigestellt. EZ-Länge noch nicht besprochen. Klar ist es blöd für AG und echt ärgerlich, aber darf er deshalb das alles so einem streichen wenn evtl mein Vertrag bedroht ist? Ich habe kaum andere Optionen gehabt ohne mich selbst hart zu benachteiligen.
netteKlarinette
Wenn du die brauchst ist für mich die Sache klar: du hast keine Forderung obendrauf gesetzt sondern brauchst diese Schulung eben. Ob nun schwanger oder nicht. Ich würde mich wie du unbedingt schnellstmöglich drum kümmern, die NQ zu machen, trotz EZ und Mutterschutz, um deinen Teil der Verpflichtung zu erfüllen. Dann eben durchziehen trotz Schwangerschaft, wie du es vorhast. Notfalls läge ich halt im Bett bei der Onlineschulung. Weil du könntest recht haben: machst du sie nicht, könnte er dir u U nach der Elternzeit versuchen zu kündigen. Andersherum darfst du aufgrund der SWS nicht benachteiligt werden, also denke ich, wenn er allen die 50 Prozent zahlt er wird rechtlich um seine Zusage schwer drumherum kommen, wenn nicht, hat er die trotzdem eine Zusage gegeben und du darfst rechtlich nicht wegen der SwS schlechter gestellt werden. Aber Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe und ich bin kein Jurist. Schreibe den Widerspruch, mach die Schulung und hoffe, dass er seinen Anteil übernimmt. Wenn nicht, dann zahlst eben erstmal selber und zeigst nach der Elternzeit gute Arbeit und versuchst, nachträglich die Erstattung zu bekommen. PS: bei dem wie und dass du jetzt arbeitest verstehe ich nochmal weniger, warum er sich so anstellt …
User-1736455377
Aktuell ist die AP freigestellt, das BV noch nicht entschieden. Darüber hinaus findet die NQ an 3 Tagen pro Monat statt - wenn ich das richtig verstanden habe. Ist eine NQ während eines Voll-BV´s zB möglich? Evt. meint der AG, dass er aktuell - solange noch nichts entschieden ist, keine Kosten für etwas übernehmen will, was dann gar nicht stattfinden darf. Wenn die NQ nur an 3 Tagen pro Monat stattfindet, ist es gar nicht möglich, diese komplett zu beenden, bevor die Geburt und dann nachgeburtlicher MuSchu mit absolutem Arbeitsverbot da ist. Könnte ebenfalls oder zusammen mit o.g. ein Grund sein, weswegen der AG AKTUELL keine Kosten für etwas übernehmen will. Oder eben die Befürchtung (nicht unrealistisch), dass man generell während des MuSchu nicht mehr in der Lage ist, die NQ wirklich ernsthaft/mit voller Kraft zu machen. Ich würde ja erst mal ganz normal mit dem AG reden, wie bezgl. der notwendigen NQ nun vorgegangen werden soll. Ohne Vorwürfe, als ganz normale Frage in der klar wird, man selber ist Willens. Und dann in Abhängigkeit von der Antwort des AG´s erst mit rechtlichen Schritten etc beginnen.
Hanna Alva
@Kielsprotte Was wäre denn deine Empfehlung an mich gewesen wenn du meine Situation betrachtest? Ich habe mir in den letzten Monaten doch schon viel Gedanken gemacht wie der AG nicht so vor den Kopf gestoßen werden muss und ich gleichzeitig finanziell und sozialrechtlich zu arg mich in einen Nachteil bringe. Mir kam keine bessere Lösung als die jetzige. Auch Freunde und Familie konnten mir nichts glimpflicheres Raten und haben Verständnis für diese verzwickte Situation. Die NQ ist übrigens keine Sache die nur ich will und zum Spaß machen würde. Es ist gesetzlich festgelegt das kinderkrankenschwestern diese NQ machen müssen. Ich freue mich über Ideen wie man es hätte anders machen können.
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