Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Finanzielle Unterstützung

Frage: Finanzielle Unterstützung

alisa05

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Hallo Ich arbeite Teilzeit mein Mann Voll. Eine weitere Schwangerschaft ist geplant. Da die letzte Schwangerschaft 7 Jahre her ist weiß ich nicht mehr genau wie es eigentlich läuft. Ein Beschäftigungsverbot kriege ich ja sowieso (gesundheitlich) bis zum Mutterschutz wird ja mein voller Lohn bezahlt. Dann 6 Wochen bis und 8 Wochen danach bezahlt ja die Krankenkasse. Wie läuft es eigentlich danach? Außer Kindergeld. Für eine Aufklärung wäre dankbar. Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, dann bekommen Sie Elterngeld. Rechnen können Sie hier: https://www.familien-wegweiser.de/ElterngeldrechnerPlaner Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Die Richtlinien für ein BV haben sich drastisch geändert. Warum würdest Du eines bekommen? Danach gibt es Elterngeld bis zum ersten Geburtstag oder die Hälfte bis zum 22. Monat.


Mitglied inaktiv

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Mit solchen Fragen wärst du bei der Caritas Schwangerenberatung richtiger. Dafür brauchst du doch keine Juristin!


cube

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Ob du ein BV bekommst oder nicht, kannst du jetzt noch nicht wissen. darauf würde ich also nicht spekulieren. Ansonsten würde ich dir auch raten, dich bei der Caritas oder anderer geeigneter Stelle über Elterngeld, Elterngeld Plus etc. umfassend zu informieren. Oder auf den entsprechenden Seiten der Ämter im INet schon mal informieren. Fr. Bader kann hier nur konkrete Fragen zu Elterngeld, MuScHu etc. kurz und knapp beantworten, jedoch keine umfängliche Beratung und Aufklärung zur gesamten Themenpalette leisten.


mellomania

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warum solltest du? du bist nichtmal schwanger, kannst also noch gar nichts über beschwerden wissen die du noch gar nicht hast. die richtlinien haben sich zum glück so verschärft, dass dieser sozialmissbrauch nicht mehr so einfach möglich ist. dein mann ist für euch finanziell verantwortlich. wer sollte euch sonst bezahlen? ich verstehe deine frage irgendwi nicht, da du von völlig falschen tatsachen ausgehst. dein elterngeld wird nach deinem teilzeitlohn berechnet. auch das mutterschaftsgeld. daher bekommst du im mutterschutz nur den vollen teilzeitlohn aber nicht vollen lohn wie du schreibst..


alisa05

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Wau so eine Resonanz. Nach insgesamt 5 Schwangershaften leider aber nur 2 mal intakte mit Babys zum Schluss je mit Beschäftigingsverbot. (3FG mit und ohne AS dazwischen) Das BV jeweils aus gesundheitlichen Gründen die Chronisch sind das heißt begleiten mich das Leben lang. Und jede weitere Schwangerschaft selbstverständlich auch mit BV. ( unter anderem weil ich noch dazu im medizinischen Bereich ) arbeite .!!!!!! Ich wollte kein Stress hier lediglich nur wissen wie ist es wenn man Teilzeit arbeitet mit Elterngeld und Elternzeit. Weil vorher habe immer Voll gearbeitet. Gruß


Mitglied inaktiv

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Recht simpel Solltest du ein BV bekommen, dann gibt es das was du auch ohne bekommen würdest. es kann aber auch sein das der Arzt eine AU ausstellt - auch das wäre möglich. Eigentlich muss er das sogar wenn die Grunderkrankung an sich das Problem ist. Dann würdest du eben nach 6 Wochen Krankengeld bekommen. bescheinigt er die schwangerschaftsbedingte AU, dann hat das keine Auswirkungen auf das EG. Ist die AU wegen deiner chronischen Erkrankung und eben nicht vordergründig wegen der Schwangerschaft, dann würde das mit 0 € in die Berechnung für das EG einfließen. Heißt im schlechtesten Fall geht es Richtung Mindestsatz von 300 €. Ein individuelles BV seitens des Arztes muss IMMER nach der aktuellen Schwangerschaft bewertet werden, was in der Vergangenheit war kann Berücksichtigung finden, darf aber nicht allein gewertet werden. jede Schwangerschaft ist nun einmal anders. Ein BV würde 100% Lohn heißen - ohne Auswirkungen auf das EG. BV vom AG ist fragwürdig, weil der seit dem 1.1 alles erst prüfen und unternehmen muss bezüglich Ersatzarbeitsplatzes. Nur wenn das nicht geht - und da ist es völlig egal ob es in der Vergangenheit oder auch jetzt bei anderen Mitarbeitern anders gehändelt wurde, auch der AG muss jede Schwangerschaft für sich alleine werten. Und ja, 6 Wochen vor Geburt und mindestens 8 Wochen nach Geburt bekommst du dann Mutterschaftsgeld, bis zu 13 € von der KK, Rest vom, AG. Bei mehr wie 7 Jahren Abstand gehe ich mal davon aus du arbeitest nicht (mehr) TZ innerhalb der EZ, hieße Mutterschaftsgeld in Höhe des TZ-Lohns. Elterngeld bekommst du dann nach dem Mutterschutz - Achtung Bearbeitung kann auch bis zu 3 Monate dauern - dann ca 67% deines TZ-Einkommens. WENN !!! du keine Nullrunden hast, sonst wird es entsprechend weniger. Maßgeblich ist dabei das was du in den 12 Monaten vor Bezug verdient hast. Ihr beide habt dabei bis zu 14 LEBENSmonate zur freien Verteilung frei, dabei gilt, die ersten 2 Lebensmonate zäheln - wegen Mutterschutz - immer zur Mutter und wenn der Vater auch EG beziehen will, dann muss er auch mindestens 2 Lebensmonate die entsprechenden Voraussetzungen dafür erfüllen. Bis zum 14ten Lebensmonat hat er dazu zeit, darüber hinaus kann man nur EG-Plus beziehen und/oder die bis zu 4 Partnerschaftsbonusmonate. Ach ja, du hast, genau wie dein Mann, Anspruch auf bis zu 3 Jahre EZ. Wichtig ist aber, das man sich beim Erstantrag für die ersten 2 Jahre festlegen muss. Nimmt man weniger und will dann doch verlängern, braucht es das OK des AG der eben auch ablehnen kann. Innerhalb der EZb darf man bis zu 30 Std die Woche arbeiten, bekommt man gleichzeitig in diesem Zeitraum EG oder auch EG-Plus muss jegliches Einkommen der EG-Kasse mitgeteilt werden. Nach dem EG ist die Verdiensthöhe egal, nur mehr Stunden dürfen es nicht sein. Das im ganz groben.


alisa05

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Danke dir.


SumSum076

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Ich fand für die ersten Infos zu Elterngeld und Elternzeit die Broschüre vom Familienministerium ganz hilfreich. https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/elterngeld--elterngeldplus-und-elternzeit-/73770?view=DEFAULT Da hat sich nämlich in den letzten Jahren einiges verändert... Gruß Sabine


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