Cyph
Hallo, Ich habe mich versucht in den letzten Wochen zu informieren, finde aber absolut nicht zu meinem speziellen Fall im Internet. Ich bin jetzt Anfang der 20.SSW und geh fleißig weiter arbeiten. Allerdings bin ich vor der Schwangerschaft in 3 Schichten arbeiten gegangen und darf jetzt ja nur noch in der Tagsschicht arbeiten. Somit fallen alle Schichtzulagen weg, was pro Monat um die 400 Euro weniger Geld bedeutet. Nun ist die erste Frage, würde mir die Schichtzulagen den zustehen? Ich habe dahingehend leider nichs genaues gefunden, nur Verweise das bei solchen Fällen dann die letzten 3 Monate berechnet werden und von dennen der Durchschnitt. Problem wäre dabei, dass wir ausgerechnet in diesen 3 Monaten Kurzarbeit hatten. Nun wäre die Frage wie es dann berechnet wird, kann man da von ausgehen, dass man den Durchschnitt von diesem Geld bekommt, was auch sehr wenig wäre. Nun gibt es das nächste Problem. Wir haben diesen Monat eine kleine Lohnerhöhung von 50Euro Brutto bekommen, wird das dann auf diesen Durchschnitt aufgerechnet oder geh ich in diesem Fall dann leer aus. Und was mich auch in Sachen Elterngeld interessiert, werden die Schichtzuschläge, also am Ende das komplette Netto zur Berechnung des Elterngeldes genommen? (Was ja dann im Falle meines bisher nicht bekommenen Schichtzuschlag noch mehr ausmachen würde) Danke schonmal im Voraus. Ich weiß es sind nun viele Frage und viele Faktoren die da mit reinlaufen, aber es liegt mir doch sehr am Herzen dies zu erfahren, um evl nochmal mit den Chefs zu reden und das Geld nachzuforden, was am Ende ja dem Kind zu Gute kommt. Liebe Grüße
Hallo, 1. Ja, wenn Sie die Schichtzulagen vorher regelmäßig bekommen haben 2. Wenn jetzt noch Kurzarbeit läuft, wird es eben entsprechend gekürzt. 3. Erst Kurzarbeit u dann Lohnerhöhung? Egal, steht Ihnen zu 4. Schichtzulagen zählen beim EG dazu Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Hallo, hier die Antworten: 1. Ja die Schichtzulagen gehen in die Berechnung des Durchschnittsgehalts mit ein, aber werden insgesamt mit versteuert. Ein bißchen weniger kommt also dann durch das Versteuern der bisher steuerfreien Zulagen doch heraus. Das wäre korrekt. 2. Die Lohnerhöhung von 50 Euro wird mit eingerechnet. 3. Als Referenzzeitraum kann dann ausnahmsweise keine Kurzarbeit genommen werden, wenn der Betrieb derzeit nicht in Kurzarbeit ist. Es ist von einem normalen Referenzzeitraum auszugehen. Zur Klärung der Angelegenheit kannst du dich an die Krankenkasse oder/und an die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz wenden.
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