Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Finanzielle Absicherung bei Trennung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Finanzielle Absicherung bei Trennung

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, Mein Mann und ich sind seit 4Jahren verheiratet und wir haben zwei Kinder (2Jahre und 4Jahre). Da er seit längerem eine Affäre hat, haben wir uns nun getrennt. Da er aber keine Scheidung will, möchte ich wissen ob es möglich ist auch so einen festen Unterhalt von ihm einzufordern. Und wie hoch wäre der Unterhalt in etwa ( er verdient ohne Kindergeld 2100,- Euro netto) Vielen dank für ihre Antwort im Vorraus Bianca


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er kann den Ki-Unterhalt beim JA anerkennen (die rechnen auch aus), Ihren nur gerichtlich.Allgemein kann man zu der Höhe nichts sagen, weil da ganz viele Faktoren eine Rolle spielen. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Wenn er nicht mehr bei euch im Haushalt lebt ist er auch ohne Scheidung Barunterhaltspflichtig. Die Höhe des Unterhaltes kannst du von einem Gericht festlegen lassen, somit hast du dann auch jederzeit ein vollstreckbares Urteil, für den Fall dass die Zahlungsmoral nach lässt. Die Höhe hier zu sagen ist schwer da der Mindestbehalt in den Bundesländern unterschiedlich ist. Solltest du nur ein geringes EInkommen haben, kannst du dir auf dem AMtsgericht einen Beratungsschein holen, damit kostet dich der ANwalt max. 10,00 Euro. Viel Glück!!


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