Mein Beitrag ist sehr weit nach hinten gerutscht, darum noch einmal.
Kürzer fassen lassen sich die Hintergrundinformationen nicht wirklich, sonst weiß man die Einzelheiten nicht, aus denen sich einige Fragen ergeben.
Wir arbeiten Teilzeit, aber ganze Tage. Der AG weigert sich, uns die gesetzlichen Feiertage zu bezahlen, da wir dort nicht arbeiten. Das Gesetz besagt eindeutig, dass diese Zeiten genauso wie Arbeitszeiten zu bezahlen sind, wenn die Feiertage in die reguläre Arbeitszeit fallen. Das Steuerbüro der Firma behauptet das Gegenteil. Wenn es hart auf hart kommt, kann man nur klagen?
Wenn ich geplant krank bin (OP-Termin o.ä.) und diese Tage betreffen meine reguläre Arbeitszeit, wird Krankengeld bezahlt? Betreffen sie nicht meine reguläre Arbeitszeit (in meinem Fall Mo, Di), wird nichts bezahlt?
Kann die Chefetage mich dazu zwingen, einen OP-Termin in meine Nicht-Arbeitszeit zu legen, damit kein Krankengeld gezahlt werden muss?
Wir müssen mit dem Privatauto zur Bank und Post fahren. Gibt es eindeutige Regelungen, wie die Fahrtkosten vergütet werden müssen? (bisher gar nicht, das macht man "nebenbei")
Wir müssen den Müll, der auf der Arbeitsstelle entsteht privat mitnehmen und entsorgen, da es keine (bezahlte) Müllentsorgung vor Ort gibt.
Kann man sich weigern?
Muss es bezahlt werden?
Bei Mindestlohn muss jede Arbeitsminute bezahlt werden, da man sonst unter den Mindestlohn sinkt.
Wir müssen eher am Arbeitsplatz sein, um alles für die Kunden startklar zu haben (ca. 5 min täglich), manchmal arbeiten wir in der gesetzlichen Mittagspause sowie nach Feierabendschließung, wenn Kunden fertig bedient werden müssen bzw. gibt es nach Schließung nur 15 min für den gesamten Nachlauf bezahlt. Diese Zeit genügt meistens nicht.
Kann der AG sich weigern, die Mehrarbeitszeit zu bezahlen? Begründung: Wenn Sie das in der Zeit nicht schaffen, Ihr Problem. Überstunden werden nur gemacht, wenn vom AG angewiesen und da gibt es keine.
von
sechsfachmama
am 14.01.2016, 10:54
Antwort auf:
Feiertagsbezahlung sowie Krankschreibung bei Teilzeitarbeit - mehrere Fragen
Such einen Anwalt vor Ort auf und zahl für die Beratung. Anwälte leben davon.
von
ALF0709
am 14.01.2016, 11:13
Antwort auf:
Feiertagsbezahlung sowie Krankschreibung bei Teilzeitarbeit - mehrere Fragen
s
von
sechsfachmama
am 14.01.2016, 13:04
Antwort auf:
Feiertagsbezahlung sowie Krankschreibung bei Teilzeitarbeit - mehrere Fragen
Solange sie in keinem Bezug zu Elternzeit, Betreuung etc. stehen.
Also was mit den Ausirkungen eines vorhanden Kindes zu tun haben :-)
Wo ist das in dieser Frage der Fall ?
von
Sternenschnuppe
am 14.01.2016, 13:43
Antwort auf:
Feiertagsbezahlung sowie Krankschreibung bei Teilzeitarbeit - mehrere Fragen
s
von
sechsfachmama
am 14.01.2016, 13:53
Antwort auf:
Feiertagsbezahlung sowie Krankschreibung bei Teilzeitarbeit - mehrere Fragen
Bestimmt nicht Frau Bader oder einer der anderen Experten hier. Du hast Fragen zum Thema Arbeitsrecht. Dafür gibt es ganz viele Anwälte in Deutschland, die genau so wie du Geld brauchen. Zu denen geht man, zahlt die Beratung und bekommt auf die vielen Fragen eine Antwort. So läuft das in Deutschland.
von
ALF0709
am 14.01.2016, 14:30
Antwort auf:
Feiertagsbezahlung sowie Krankschreibung bei Teilzeitarbeit - mehrere Fragen
s
von
sechsfachmama
am 14.01.2016, 18:47
Antwort auf:
Feiertagsbezahlung sowie Krankschreibung bei Teilzeitarbeit - mehrere Fragen
s
von
sechsfachmama
am 14.01.2016, 18:49
Antwort auf:
Feiertagsbezahlung sowie Krankschreibung bei Teilzeitarbeit - mehrere Fragen
Hier:
http://www.tz.de/muenchen/stadt/ludwigsvorstadt-isarvorstadt-ort43328/feueralarm-sabel-schule-aufwendiger-einsatz-schwanthaler-strasse-6017327.html
steht unter anderem das:
"Bitte denken Sie daran, dass es in diesem Forum um Fragen "Rund-ums-Baby" geht, also z.B. um Fragen zum Mutterschutz. Fragen wie z.B. "Wir tun bei einem Wasserschäden im Keller?" können an dieser Stelle nicht beantwortet werden."
Noch ein Tipp, übrigens: Die Beantwortung solcher Fragen ist eine der originären Aufgaben der Gewerkschaften.
von
Strudelteigteilchen
am 14.01.2016, 18:59
Antwort auf:
Feiertagsbezahlung sowie Krankschreibung bei Teilzeitarbeit - mehrere Fragen
kann man denn einfach in irgendeine gewerkschaft eintreten? arbeite in der reisebranche
betr. forum - ich habe nur das zugrunde gelegt, was hier oben drunter steht.
von
sechsfachmama
am 14.01.2016, 22:04