Lucy2013
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zu Fehlzeiten durch Krankheit von mir und meinem Kind (3). Ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst und habe in diesem Jahr bisher insgesamt 11 Tage gefehlt (ich war 8 Tage krank, davon 5 Tage mit AU wg einer Mandelentzündung, 1x1 und 1x2 Tage mit fiebriger Erkältung. Kinderkrankentage mit Bescheinigung vom Kinderarzt: 3). Es ist für meine Tochter der erste Winter im Kiga und da sie unter chronischer Bronchitis leidet, finde ich eigentlich, dass es hier noch zu keinen übermäßigen Ausfällen gekommen ist. Mein Chef stellte mir jetzt die Frage, wie ich mir das mit den häufigen Ausfällen vorstelle und wie ich gedenke, die liegengebliebene Arbeit aufzuarbeiten. Es gibt für meinen Aufgabenbereich keine Vertretung. Überstunden kann ich nur schwer leisten, da meine Arbeitszeit fast zu 100% auf die Betreuungszeiten im Kiga angepasst ist. Andere Betreuungsmöglichkeit kann ich nur sehr schwer organisieren. Ich hoffe, dass unsere Krankheitswelle bald beendet ist. Aber das kann ich ja nicht beeinflussen. Ich fühle mich enorm unter Druck gesetzt, da ich ja keine wirkliche Lösung anbieten kann und frage mich, mit welchen Konsequenzen ich schlimmstenfalls rechnen muss. Können Überstunden angeordnet werden, obwohl ich ja nur eine Teilzeitstelle (60%) habe, eben weil ich eine Vollzeitstelle mit 39 Wochenstunden nicht abdecken kann? Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus
Hallo, Überstunden können in nicht vorhersehbaren Dingen angeordnet werden, also bei Notfällen. Ansonsten gilt: Das Weisungsrechtberechtigt den Arbeitgeber nicht dazu, vom Arbeitnehmer Überstunden zu verlangen. Das liegt daran, dass der Arbeitsvertrag den Umfang der von Ihnen als Arbeitnehmer zu leistenden Arbeit festlegt. Liebe Grüße NB
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