Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Fehlgeburt und Krankschreibung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Fehlgeburt und Krankschreibung

Mia1989

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich hatte diese Woche leider in der 9SSW eine Fehlgeburt. Ich bin schon seit 4 Wochen krankgeschrieben und fühle mich noch nicht bereit zu arbeiten. Zudem hab ich die Ausschabung noch nicht hinter mir. Ich bin zur Zeit Schwangerschaftsbedingt krank geschrieben. Was mich interessiert ist falls ich bald wieder schwanger werden würde( ich hoffe darauf) und wieder schwangerdchaftsbedingt krank geschrieben wäre, würde das dann wieder von 0 zählen? Also ich meine habe ich dann wieder die 6 Wochen Frist bevor ich ins Krankengeld rutsche? Oder zählt es dann mit zu der jetztigen Krankschreibung? Vielen Dank im Vorausfür Ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, gute Frage. Es heißt "schwangerschaftsbedingte Erkrankungen". Wenn es der selber Diagnoseschlüssel ist, wird es nach meiner Meinung addiert. Erkrankt der Arbeit­nehmer mehrere Male innerhalb von 12 Monaten, von Beginn der ersten Erkrankung, an einer Krankheit mit der selben Ursache (anrec­henbare Vorer­kran­kungen) und nimmt er die Arbeit nicht für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 6 Monaten wieder auf, werden die Lohnfort­zahlungs­zeiträume zusam­menad­diert, bis 42 Kalen­dertage erreicht sind, dann endet der Lohnfort­zahlungs­anspruch. Ist der Arbeit­nehmer darüber hinaus krank, erhält er Krankengeld. Ich drücke Ihnen alle Daumen und wünsche alles Gute! Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Für das Krankengeld zählt es zusammen, ist ja die gleiche Diagnose. Für das Elterngeld zählt es nicht zusammen und würde als Nullrunde gelten, weil es nicht mit der Schwangerschaft zusammenhängt für die Elterngeld bezogen werden soll. Alles Gute.


Mia1989

Beitrag melden

Liebe Sternenschnuppe, es gilt fürs Elterngeld aber nur als Nullrunde wenn ich jetzt länger als 6 Wochen krank geschrieben bin oder? Wenn ich jetzt z.b 5 Wochen krank geschrieben bin und dann in der nächsten Schwangerchaft erst ins Krankengeld Rutsche und dann hoffentlich alles gut geht dann würde es nicht als Nullrunde fürs Elterngeld zählen? Vielen Dank


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Genau, nach meinen Informationen ist das so. Dann hätte das Krankengeld ja Bezug zur dann aktuellen Schwangerschaft. Frau Bader antwortet sicher die Tage auch noch. Aber so habe ich es gelernt.


Mia1989

Beitrag melden

Vielen lieben Dank für die Vorab Info. Schönes Wochenende Dir


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, Ich war wegen der ssw einen Monat krank geschrieben und bin jetzt im Beschäftigungsverbot. Jetzt hat der Arbeitgeber mir das Geld nicht überwiesen. Wie gehe ich am besten vor ? Liebe Grüße

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage: Ich bin derzeit noch in Elternzeit bis Ende des Jahres, ohne Elterngeldbezug. Letzte Woche hatte ich einen Fahrradunfall, ein Autofahrer hat mich übersehen. Zum Glück ist außer vielen Prellungen nichts passiert. Jetzt meine Frage: Ich kann mich kaum bewegen, kann ich mich krank schreiben lassen, obwohl ich ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit Mitte März krankgeschrieben bin in ungekündigter Anstellung und habe seit Ende April Anspruch auf Krankengeld. Meine Arbeitsunfähigkeit ist schwangerschaftsbedingt, da mein erstes Kind ein Frühchen war und man dies nun eigentlich vermeiden wollte.Meine letzte Arbeitsunfähigsbescheinigung hatte die Ärztin bis ...

Hallo Frau Bader, ich bin noch bis zum 05.05.2024 in Elternzeit. Ab dem 06.07.2023 beginne ich während meiner Elternzeit in Teilzeit (Homeoffice) zu arbeiten. Ich arbeite in der Gegenschicht meines Mannes. Er betreut unsere Tochter während ich arbeite. Nun ist es so, dass ihm die Achillessehne durchgerissen ist und er für 3-4 Monate krank sein wir ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Anliegen mag eventuell unorthodox erscheinen, aber ich möchte dennoch meine Situation schildern. Ich bin momentan schwangerschaftsbedingt krank geschrieben und Beamtin in Teilzeit. Ich bekomme meine veranschlagten Bezüge also normal fortgezahlt. Nach der Geburt möchte ich ein Jahr in Elternzeit gehen und würde dann ...

Ich bin 25ssw und arbeite körperlich und habe zunehmend Beschwerden. Meine gyn meinte mein Chef muss mich ins bv schicken, da die Probleme wegen der Arbeit sein. Der weigert sich bzw ist völlig fehl informiert und sagt das dürfte nur ein Arzt und er würde das Geld nicht erstattet kriegen. Ich hab ihm links geschickt und an meine Krankenkasse verwie ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage bzgl. Krankschreibung und Elternzeit. Mein Mann hat für LM 1+2 EZ beantragt. Der voraussichtliche ET ist der 13.09.2023. Mein Mann ist aktuell seit Mitte August krankgeschrieben. Die AU geht aktuell bis zum 11.09.2023. Da noch keine Besserung eingetreten ist und mein Mann am 11.09.2023 wieder v ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite Teilzeit als Komplementär Therapeutin in einer psychiatrischen Tagesklinik. Seit Oktober habe ich eine neue Mitarbeiterin in meinem Fach bekommen (wir waren ein Paar Monaten nur zu zweit in meinem Fach und jetzt haben wir einen 3. Kollegen bekommen und zu ihm ist sie ganz nett), die ganz kompetitiv und aggre ...

Hallo ,  ich bin aktuell Schwanger und bin seit dem 28.05 krankgeschrieben bis zum 10.07. Da ich mit einer ähnlichen Diagnose im März vor meine Schwangerschaft krankgeschrieben war befinde ich mich derzeit im Krankengeld .  Nun hab ich während der Au ein ärztliches Beschaftigubgsverbot bekommen was am 17.06 begonnen hat .  Nun zahlt die Krank ...

Hallo, Meine 3 Jährige Elternzeit hat Ende Juli geendet. Mein neuer Mutterschutz beginnt 4 Wochen später. In diesem Zwischenraum war ich nun krankgeschrieben, das wurde dem AG auch vorher bereits mitgeteilt, aufgrund einiger Beschwerden. Damit er nicht mit mir planen braucht. Nun hatte ich einen Brief in der Post, Meldung zur Sozialversicher ...