Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Fällt das Weihnachtsgeld mit in Berechnung für meinen Durchschnitt im Beschäftiv

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Fällt das Weihnachtsgeld mit in Berechnung für meinen Durchschnitt im Beschäftiv

Julischka2018

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Hallo, ich bin in der 15.SSW und arbeite jetzt in der Klinik nicht mehr im Schichtdienst. Nur noch von Montag bis Freitag in der Beratungsambulanz. Aus meinen letzten 3 Gehaltsmonaten vor meiner Schwangerschaft wurde mir der Durchschnitt aus Sonntag und Schichtzulage als Ausgleich ausgerechnet. Nicht berücksichtigt wurde der Samstag. Ich wusste nicht, dass der Samstag für Schwangere nicht mehr ins Wochenende fällt. Wenn ich ins Beschäftigungsverbot gehen würde, wird mir auch dieser Ausfall berechnet und bekomme so mehr Geld. Das sich wiederum auf mein Elterngeld auswirkt. "Kann ich es mir finanziell also nicht leisten arbeiten zu gehen?" Gehört Weihnachtsgeld zur Sonderzahlung , die eigentlich auch mit berücksichtigt werden müsste in meinem zahlungsausgleich? Dürfte ich im Falle eines Beschäftigungsverbot trotzdem meine Selbständigkeit nachgehen? Vielen lieben Dank im voraus! Julia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Das Weihnachtsgeld wird für den Mutterschaftslohn nicht mit berücksichtigt. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Schwangere dürfen legal am Samstag arbeiten. Wenn du wegen gesetzlicher Beschäftigungsbeschränkungen wie Sonntags- und Nachtarbeit weniger verdienen würdest, steht dir der regelmäßige Durschnittslohn aus den letzten 3 Monaten vor Beginn der Schwangerschaft zu. Weihnachtsgeld ist eine Sonderzahlung und geht natürlich NICHT in die Berechnung des Mutterschaftslohns ein. Von wem willst du ins Beschäftigungsverbot geschickt werden? Vom Arzt? Dann darfst du nicht unbedingt in Selbständigkeit weiterarbeiten - das ist ähnlich wie einer AU.


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