Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Fällt das Weihnachtsgeld mit in Berechnung für meinen Durchschnitt im Beschäftiv

Frage: Fällt das Weihnachtsgeld mit in Berechnung für meinen Durchschnitt im Beschäftiv

Julischka2018

Beitrag melden

Hallo, ich bin in der 15.SSW und arbeite jetzt in der Klinik nicht mehr im Schichtdienst. Nur noch von Montag bis Freitag in der Beratungsambulanz. Aus meinen letzten 3 Gehaltsmonaten vor meiner Schwangerschaft wurde mir der Durchschnitt aus Sonntag und Schichtzulage als Ausgleich ausgerechnet. Nicht berücksichtigt wurde der Samstag. Ich wusste nicht, dass der Samstag für Schwangere nicht mehr ins Wochenende fällt. Wenn ich ins Beschäftigungsverbot gehen würde, wird mir auch dieser Ausfall berechnet und bekomme so mehr Geld. Das sich wiederum auf mein Elterngeld auswirkt. "Kann ich es mir finanziell also nicht leisten arbeiten zu gehen?" Gehört Weihnachtsgeld zur Sonderzahlung , die eigentlich auch mit berücksichtigt werden müsste in meinem zahlungsausgleich? Dürfte ich im Falle eines Beschäftigungsverbot trotzdem meine Selbständigkeit nachgehen? Vielen lieben Dank im voraus! Julia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Das Weihnachtsgeld wird für den Mutterschaftslohn nicht mit berücksichtigt. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Schwangere dürfen legal am Samstag arbeiten. Wenn du wegen gesetzlicher Beschäftigungsbeschränkungen wie Sonntags- und Nachtarbeit weniger verdienen würdest, steht dir der regelmäßige Durschnittslohn aus den letzten 3 Monaten vor Beginn der Schwangerschaft zu. Weihnachtsgeld ist eine Sonderzahlung und geht natürlich NICHT in die Berechnung des Mutterschaftslohns ein. Von wem willst du ins Beschäftigungsverbot geschickt werden? Vom Arzt? Dann darfst du nicht unbedingt in Selbständigkeit weiterarbeiten - das ist ähnlich wie einer AU.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag, Ich bin im Mai ins Beschäftigungsverbot gegangen (Pflegeberuf),  mein Sohn ist schon auf der Welt und bis einschließlich heute dem 28.11.2024 bin ich im Mutterschutz.. Meine Kollegen haben Weihnachtsgeld erhalten ich allerdings nicht.. Im Vertrag steht freiwillige Sonderzahlung.. Habe ich trotz oben genannter Gründe Anspruch ...

Sehr geehrte Frau Bader, meine kleine Tochter ist am 19.03.2023 geboren, ich (und mein Mann) habe(n) für den Zeitraum  19.06.24 bis zum 18.10.2024 den Partnerschaftsbonus beantragt (also für 4 Lebensmonate) .Meinen Arbeitsvertrag habe ich für den Zeitraum 19.06.24 bis zum 18.10.2024 neu aufsetzen lassen mit durchschnittlichen 24 Stunden in der ...

Hallo, folgende Situation: ich habe einen Vollzeitjob (36std/Woche) und einen Nebenjob (ca. 36std/ Monat). Nun bin ich im 3. Monat schwanger. Ich weiß, dass das durchschnittliche Nettogehalt der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen wird (Hauptjob zzgl. Nebenjob). Wie sieht es jedoch aus, wenn f ...

Hallo Frau Bader,  zu meinen Daten... Anfang Januar letzte Periode Anfang Februar positiver Schwangerschaftstest (SSW 4+0), ab da AU bis Ende März Ab Ende März Beschäftigungsverbot und damit die Bekanntgabe der Schwangerschaft beim Arbeitgeber   Mein Gehalt ist sehr schwankend, aufgrund verschiedener Zuschläge. Welche drei Mona ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zur korrekten Berechnung des Arbeitgeberzuschusses beim Mutterschaftsgeld im Falle einer Entgeltänderung. Meine Firma hat aufgrund schlechter Wirtschaftslage für das Quartal 1 2025 die 4-Tage-Woche (mit entsprechender Entgeltreduzierung) als Einsparmaßnahme ausgerufen. Die Mitarbeiter konnten dieser ...

Guten Tag Frau Bader. Meine Frau ist als Tierärztin im Beschäftigungsverbot, da sie noch stillt. Zuvor war sie während der Schwangerschaft ebenfalls im Beschäftigungsverbot.  Jetzt war der Plan, dass sie im Sommer abstillt (unsere Tochter ist dann ein Jahr) und wieder in Teilzeit arbeitet und mit Elterngeld Plus aufstockt.  Eigentlich war ...

Liebe Frau Bader, ich bin bis einschließlich Januar mehrere Monate aufgrund einer Erkrankung im Krankengeldbezug gewesen. Nach meiner Genesung habe ich ab Februar ganz normal meine Arbeit wieder aufgenommen. Ende Februar/Anfang März bin ich schwanger geworden. Nachdem ich in den ersten Wochen der Schwangerschaft noch einmal wegen schwangerschaf ...

Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Berechnung der erlaubten Teilzeitarbeitszeit während der Elternzeit (§ 15 BEEG). Konkret geht es um den Wochenschnitt pro Lebensmonat: - Das Gesetz erlaubt maximal 32 Wochenstunden im Durchschnitt pro Lebensmonat. Das Problem: Wochen fallen häufig teilweise in zwei Lebensmonate („angebrochene Wochen ...

Guten Tag Frau Bader,  nach einem Jahr Elternzeit habe ich wieder zu arbeiten begonnen.Ich habe nun 3 Monate bei meinem alten Arbeitgeber gearbeitet und arbeite nun seit einem Monat bei einem neuen Arbeitgeber. Jetzt bin ich wieder schwanger und mein Arzt schickt mich ins Beschäftigungsverbot.  Im Internet konnte ich leider keine Antwort auf ...

Hallo, ich habe am 24.9.2023 mein erstes Kind geboren und werde voraussichtlich am 21.6.2026 mein zweites Kind gebären. Ich habe nach Kind eins Elterngeld auf ein Jahr auszahlen lassen und bin ab dem 25.9.2024 in Teilzeit In Elternzeit arbeiten gegangen. Kann ich durch die Günstigerprüfung erreichen, dass mein Elterngeld von Kind eins wieder ...