Veni16
Hallo Frau Bader, EBT meines Kindes ist Ende September. Die Trennung vom Kindesvater war im dritten Monat der Schwangerschaft, die Beziehung als solche ging ca. ein Jahr. Mittlerweile habe ich eine neue Partnerschaft mit einem Mann, den ich seit vier Jahren kenne, leider verfügt dieser nicht über finanzielle Mittel. Würde denn der Betreuungsunterhalt der mir vom Kindesvater zustände die ersten drei Jahre (dieser verfügt über die finanziellen Mittel) auch wegfallen, wenn mein neuer Partner und ich noch vor der Geburt des Kindes heiraten würden? Wie ich gelesen habe, würde der Betreuungsunterhalt für die Kindesmutter wohl wegfallen wenn sie nach der Geburt im Verlauf der Erziehungszeit einen neuen Mann ehelicht..Wer wäre denn dann überhaupt der rechtliche Vater meines Kindes, wenn die Vaterschaft vom Kindesvater nach der Geburt anerkannt ist, ich aber vor der Geburt meinen neuen Partner geheiratet habe? Vielen Dank!
Hallo, der Vater ist immer der Ehemann - dann ist es kompliziert mit Anerkennen etv. Lieber Warten Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Fällt weg weil er gar nicht der rechtliche Vater werden würde. Das Kind wird dann ehelich geboren. Heirate nicht !!! vor der Geburt.
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