Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

EZ und wiedereintritt ins Berufsleben

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: EZ und wiedereintritt ins Berufsleben

Mitglied inaktiv

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Hallo !!! Ich bin noch bis Anfang März in Elternzeit und müsste dann wieder voll ins berufsleben Einsteigen und zwar in 3 Schichten vollzeit . Da ich mit meinen mann in einer Firma Arbeite wird mir die Vollzeit nicht mehr möglich sein , ich kann ja schlecht meine Tochter immer für 2 Stunden allein lassen . Ich würde gern mit Teilzeit oder wenigstens Tagschicht anfangen mit arbeiten , das ist meinem Arbeitgeber aber ein dorn im auge , muss ich das so hinnehmen oder gibt es eine möglichkeit das ich das durchsetzten kann ! Desweiteren war ich während der schwangerschaft im Beschäftigungsverbot , wurde mit den Überstunden sowie urlaub auf Null gesetzt ist mein Resturlaub denn jetzt weg oder kann ich den im anschluss an die EZ noch nehmen !!! Mfg bummib


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Sie haben Anspruch auf TZ, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen nicht jedoch auf bestimmte Schichten, wenn Sie vorher/ lt. Vertrag in allen Schichten gearbeitet haben 2. Den Resturlaub kann man im Jahr des Ende des EZ u im Folgejahr nehmen Liebe Grüsse, NB


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Sie haben Anspruch auf TZ, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen nicht jedoch auf bestimmte Schichten, wenn Sie vorher/ lt. Vertrag in allen Schichten gearbeitet haben 2. Den Resturlaub kann man im Jahr des Ende des EZ u im Folgejahr nehmen Liebe Grüsse, NB


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