Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ex fordert Auskünfte

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ex fordert Auskünfte

Waldfee Tinki

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Hallo Frau Bader, mein Noch-Mann macht mir das Leben sehr schwer. Er hat sich getrennt (hat eine andere, betrügt mich schon länger wie ich herausfand), wir haben 2 Kinder 7 und fast 3, sie leben bei mir, Umgang ist (ohne Jugendamt) geregelt. Die Kinder wie auch ich leiden unter der Trennung und dem Umzug vom Haus in eine kleine Wohnung. Nun habe ich eine Mutter-Kind-Kur beantragt und auch bekommen. Leider kann ich nicht in den Ferien fahren, das genehmigt die Krankenkasse nicht und unser großes Kind wird 3 Wochen in der Schule fehlen. Ich werde mir natürlich Aufgaben mitgeben lassen. Die Kinder werden dort auch schulisch betreut. Nun versucht der Kindsvater die Kur zu verhindern. Warum verstehe ich wirklich nicht, es geht schließlich auch um das Wohl der Kinder. Er verlangt ärztliche Atteste bzw. eine Kopie der Diagnose. Ich habe ihm mündlich mitgeteilt um welche Problematiken es bei den Kindern geht. (Meine Diagnose geht ihn nichts an). Das reicht ihm nicht. Die Kinder sind bei mit krankenversichert. Kann er Auskunft von mir/ dem Kinderarzt oder der Krankenkasse verlangen? Ich habe natürlich auch keine Schriftstücke mehr weil ich die ja bei der Krankenkasse eingereicht habe. Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn es um das Fehlen des Schulkindes geht, hat er durchaus ein Interesse daran, eine schriftl. Diagnose zu erhalten. Und er kann auch widersprechen, wenn er der Meinung ist, die Diagnose reicht nicht, um drei Wochen in der Schule zu fehlen. Dann muss die Sache gerichtl. geklärt werden. Einen Auskunftsanspruch hat er bei den Kindern, nicht aber bei Ihnen Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Ja, kann er. Er ist genauso sorgeberechtigt wie Du. Von daher könnte er sich aber auch selbst beim Arzt erkundigen, bekommt ja Auskunft. Ist das mit der Schule denn geklärt ? Sind die Kinder behandlungsbedürftig, oder könnte das schulpflichtige Kind solange bei ihm sein ?


bonny234

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NEIN, er bekommt von den Ärzten keine Auskunft, das fällt unter die Ärztliche Schweigepflicht, Arbeite selber in einer Praxis und solange es keine Gerichtliche Anordnug gibt dürfen wir keine Auskunft geben, Keine Diagnosen, keine Termin nichteinmal ob der Patient überhaupt in der Praxis ist, war oder sein wird. Warte auf die Antwort von Frau Bader und lass Dich hier nicht von Halbwahrheiten runterziehen. bonny234


Sternenschnuppe

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Und somit erhält er bei gemeinsamen Sorgerecht Auskunft über seine Kinder. Nur weil sie bei ihr wohnen bleibt er sorgeberechtigt. Schweigepflicht dem Vater gegenüber ? Aufgrund welcher Grundlage ? Meine Schwester ist Ärztin. Einmal wollte sie keine Auskunft geben in einem Trennungsfall. Gab mächtig Ärger, seither lässt sie sich bei solch Wünschen die Negativbescheinigung des Jugendamtes vorlegen.


Pamo

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Er hat kein Anrecht auf DEINE Diagnose, wohl aber ein Recht auf Auskünfte hinsichtlich des Kindes.


Waldfee Tinki

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Ich habe ihm ja die Auskunft gegeben, nur habe ich nichts schriftliches für ihn und schon gleich gar nicht will ich dass er die Kur irgendwie verhindert.


Sternenschnuppe

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Die kann er nicht so einfach verhindern. Bitte den Arzt um Zusendung der Diagnosen der Kinder oder geb dem Vater die Nummer vom Arzt. Schau wie ihr den verpassten Umgang nachholt und dann passt das. Alternativ soll er bitte gerne klagen. Zeig ihm dass Du Dich nicht einschüchtern lässt, dann machen solch Spielchen rasch keinen Spaß mehr. Was die Kinder angeht so hat er das Recht das zu wissen, was Dich angeht natürlich nicht.


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