Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe ein Problem. Im EU meiner Tochter wurde mein 2. Kind geboren. Leider habe ich mich nicht gleich noch Beendigung der Mutterschutz-Zeit mit meinen Arbeitgeber in Verbindung gesetzt, um den neuen EU zu beantragen. Obwohl mein Arbeitgeber von der Schwangerschaft + Geburtstermin wußte, hat er mich auch nicht darauf hingewiesen. Heute sagte er mir nun, daß ich nun keinen Anspruch auf meinen Arbeitsplatz mehr habe. Ist das rechtlich in Ordnung??? Was kann ich tun??? Gruß Gudrun
Hallo, wenn Sie keinen neuen EU beantragt haben und nach dem Ende des 1. EUs nicht auf der Arbeit erschienen sind kann er kündigen. Gruß, NB
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Guten Tag, ich möchte fragen, wie man vorgehen soll wenn man für das 1. Kind 3 Jahre Elternzeit beantragt hat und während dieser ZEit ein 2. Kind kommt und von der Elternzeit für das 1. Kind noch 1,5 Jahre übreig sind? Stellt man für das Kind erstmal keinen Antrag auf Elternzeit oder doch, also "doppelt" in Elternzeit, was mir komisch vorkommt? ...
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Sehr geehrte Frau Bader, folgend unser Sachverhalt. Wir sind nicht verheiratet. Geburt 1.Kind - x.02.16, Elterngeld beantragt und erhalten für 24Monate Ende Elterngeld Kind1 x.02.18. Vor der Geburt Kind1 in befristeter Beschäftigung. Geburt Kind2 - x.08.17, Elterngeld beantrag und beschieden für 24Monate Beginn ab x.03.18 (Bei der B ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe drei Fragen. 1) Aufteilung der Elternzeit Ich bin im letzten Monat schwanger. Mein Mann und ich arbeiten beide Vollzeit beim gleichen Arbeitgeber (Krankenhaus). Unser Kind wird voraussichtlich Ende März / Anfang April 2026 geboren. Wir möchten insgesamt 14 Monate Basiselterngeld beziehen. Sicher ist: - ...
Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig und Sie können mir weiterhelfen. Ich bin schwanger und mein ET ist in 5 Tagen. Ich nehme 2 Jahre Elternzeit, beantrage aber basiselterngeld für 1 Jahr. Mein Partner würde den 4. Lebensmonat mit mir zusammen zuhause bleiben und Elternzeit und Basis Elterngeld beziehen. Nun ist es ja aber so, dass man 2 Mon ...
Liebe Frau Bader, ich bin mir unsicher, wie ich mein Elterngeld für das 2. Kind richtig beantragen soll. 1. Kind geboren Juli 23, Elterngeld plus bis Mai 25, angemeldetes Kleingewerbe mit Verlust 2. Kind wird im August 2026 geboren, wieder Elterngeld plus bevorzugt Das Kleingewerbe habe ich zum Februar 2026 abgemeldet, da nur Finanzielle Einbuße ...
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Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...
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