Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsurlaub

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erziehungsurlaub

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader Ich stelle diese Frage für eine Freundin bzw. ehemalige Kollegin. Sie hat Anfang August 2004 ihr Kind bekommen und hat dann bei ihrem Arbeitgeber 1 1/2 Jahre Erziehungsurlaub beantragt. Dies hat sie auch so an die Krankenkasse weitergegeben. Die 1 1/2 Jahre sind jetzt im Februar um - und sie wollte auf die vollen 3 Jahre verlängern. Jetzt bekam sie von ihrem Arbeitgeber gesagt, dass sie das nicht so einfach machen kann - der Arbeitgeber muss dem zustimmen. Wenn er das nicht macht bzw. nicht einverstanden ist, muss sie wieder voll arbeiten gehen - oder kündigen. Ist das wirklich so? Kann ich den Erziehungsurlaub nicht auch nachträglich verlängern? Immerhin besteht der Anspruch doch für 3 Jahre. Vielen Dank. Gruss Saria


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn man weniger als 2 J. beantragt muss der AG einer Verlängerung zustimmen. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Tja.. so sit das, wenn man gesetze nicht lesen kann, will oder nur das erstehen kann / will was einem an den gesetzl. Regelungen passt... Sie hat grundsätzlich bis zum 3. Geb Anspruch auf Erhalt ihres (oder eines gleichwertigen) Arbeitsplatzes. Wenn sie aber EZ in Anspruch nimmt, muß sie dem AG schon bitte auch sagen wann und wie lange. Der muß doch auch planen. Es geht nicht nur nach der Nase des AN... Sie muß also nach den 1,4 Jahren wieder im alten Unfang zur verfügung stehen. Der AG KANN einer Änderung der ursprünglich angemeldeten EZ zustimmen, muss es aber nicht. So steht es im Gesetz, für jedermann nachzulesen. Evtl. könnte sie dann das 3. Jahr wieder nehmen, da sie sich zu diesem ja noch nicht geäußert hat und das 3. Jahr eine Sonderstellung inne hat. Viele Grüße Désirée


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