Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsurlaub

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erziehungsurlaub

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Hallo, habe vor acht monaten meine Tochter geboren und stand bis dahin in einem festen Arbeitsverhältnis. Habe also drei Jahre Auszeit. Nun fällt mir allmählich die Decke auf den Kopf. Würde gerne für ein paar Stunden arbeit, was bei mir in der Firma leider nicht möglich ist. Darf ich das- muß ich meinen Arbeitgeber informieren oder sogar kündigen? Dann wüßte ich gerne ob mir noch ein teil Weihnachtgeld zusteht und wenn ja wie wird er berechnet. Bis zur Geburt- bis zum ende der 6 Wochen noch der Geburt oder bis zu meinem letzten Arbeitstag im Februar? Habe zu meiner Firma leider kein Vertrauen in solchen Fragen da in meiner Schwangerschaft im bezug auf Mutterschutz so einiges schief ging, daher würde ich mich über Informationen zu diesen Themen sehr freuen. Vielen Dank schon mal! Vanessa


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, woanders dürfen Sie nur mit Zustimmung des AGs arbeiten. Im EU steht Ihnen im Zweifel kein Weihnachtsgeld zu-es kommt darauf an, warum es gezahlt wird. Gruß, NB


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