Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich bin mit meinem Sohn 14 Monate noch im Erziehungsurlaub. Diesen möchte ich ab 1.10.04 unterbrechen, und wie in meinem Arbeitsvertrag angegeben wieder arbeiten. Dies habe ich auch mit meinem Chef abgesprochen. Leider haben wir das nicht schriftlich gemacht, da mein Chef meinte das braucht er nicht. Kann mir die Firma jetzt verweigern ab 1.10.04 wieder zu arbeiten, da ich das nicht schriftlich eingereicht habe? Danke und viele Grüße Sabine
Hallo, eine Verkürzung des EU bedarf der Zustimmung des AG. Der AN muss beweisen, dass er diese Zustimmung hat. Und genau da liegt Ihr Problem. Oder gibt es Zeugen? DAnn ist alles im grünen Bereich. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Fr. Bader, ja, es gibt Zeugen, meinen Mann und auch Arbeitskollegen reicht das aus? Viele Grüße
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