Mitglied inaktiv
Hallo, Bin schwanger in der 15. SSW. Habe erfahren, daß ich dem Arbeitgeber mitteilen muß, wie lange ich Erziehungsurlaub nehmen will. Wann muß ich das mitteilen? Kann ich auch 1,5 Jahre Erziehungsurlaub nehmen oder nur volle Jahre (1 oder 2 Jahre)? Muß der Arbeitsgeber mir wieder eine Arbeitsstelle danach geben, auch wenn ich nur 30 Stunden oder halbtags arbeiten will? Wenn ich dann doch noch nicht arbeiten möchte, müßte ich dann nach der als Erziehungsurlaub gemeldeten Zeit von 1 oder 1,5 oder 2 Jahren kündigen? Manuela
Liebe Manuela, Sie stellen den Antrag 6 Wo. vorher, wenn Sie den EU direkt im Anschluss nach dem Mutterschutz nehmen wollen. Sie müssen sich dann verbindlich festlegen, können aber ein beliebiges DAtum wählen-auch mitten unter der Woche o.ä. Gruß, NB
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