Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsjahre...wann beantragen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erziehungsjahre...wann beantragen?

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich frage im Namen einer Freundin etwas, was mich auch interessiert. Ihr Sohn wird dieses Jahr 4 Jahre alt, sie hat gleich von Beginn an zwei Erziehungsjahre beantragt (war im ersten komplett daheim und hat im zweiten 30 h gearbeitet) Nun hat sie sich entschlossen, doch noch das dritte Erziehungsjahr zu nehmen, event. nächstes Jahr, wenn der Kleine 5 wird. Nun meine Frage: Ist es möglich, dieses Erziehungsjahr zu nehmen, auch wenn man es jetzt erst beantragt? Generell ist das ja möglich, bis die Kleinen 6 Jahre sind, aber unsere Chefin meint, die müsste das Erziehungsjahr nicht genehmigen, da es zu spät beantragt wurde. Aber kann ich denn von Anfang an ahnen, dass ich das dritte erz.jahr noch nehme, bevor mein kind in die Schule kommt? Vielen Dank, Nadja


Mitglied inaktiv

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versuche bitzte, Dich an die gängigen Begriffe zu halten, dann weiß jeder was Du meinst :-) Du meinst: Elternzeit, früüüüüher mal Erziehungszeit. Alsio: die Mutter hatte in den ersten beiden Lebensjahren des Kindes Elternzeit. "Dagegen" kann der AG nix machen, das ist ihr gesetzliches Recht. Deshalb muß man diese bis zum 3. LJ auch nicht beantragen, sondern nur mitteilen :-) Aber: die Eltern können das 3. Jahr Elternzeit bis zum 8 Geb. des Kindes aufsparen wenn: DER ARBEITGEBER ZUSTIMMT!!! Einfach so geht da also nix mehr, wenn, dann nur wenn die Chefin mitspielt. Das steht auch klar so im Gesetz drin. Viele Grüße Désirée


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