Mitglied inaktiv
Hallo, habe mal ne Frage, ich habe einen Sohn jetzt 2 Jahre und 2 Monate. Wie sieht das aus wenn ich jetzt ein 2. Kind bekomme , mache einen Minijob als Küchenhilfe (288 Euro im Monat), bekomme ich auch Erziehungsgeld?!? Ich arbeite immer Freitags und am Wochenende, sind da dann in der Schwangerschaft irgendwelche Beschäftigungsverbote?! Müssen die mir den Platz freihalten, also kann ich da nach der Schwangerschaft wieder anfangen?! Das waren jetzt viele Fragen, vielen Dank schon mal im voraus! Gruß Leonie
Hallo, 1. EG = 300 € 2. man muss zwischen einem individuellen und einem gesetzlichem Beschäftigungsverbot unterscheiden. Bei einem individuellen BV entscheidet der Arzt im Einzelfall, dass die Schwangere ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Daneben sieht der Gesetzgeber eine Reihe von Gründen vor, bei denen immer ein BV erteilt werden muss. Diese findet man bei http://bundesrecht.juris.de/muschg/BJNR000690952.html#BJNR000690952BJNG000202308 Entschieden wird aber immer und grundsätzlich vom Arzt. Aber auch das Gewerbeaufsichtsamt kann Hilfestellung geben. Man erhält bei einem BV den vollen Lohn weiter. 3. Ja, Sie haben hinterher Anspruch auf die alte Stelle. Liebe GRüsse, NB
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