Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsgeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erziehungsgeld

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Es geht um eine Arbeitskollegin. Diese bekommt Erziehungsgeld (450 Euro) noch bis Mai 2005. Jetzt hat unser Chef sie gebeten doch eher zurückzukommen, da wir im Moment einen ziemlichen Engpass haben. Er bot ihr an 30 Stunden die Wochen zu arbeiten für das volle Gehalt was sie früher bekommen hat, so ca. 1300 Euro brutto. Nun meint sie aber das sie das Erziehungsgeld (noch für 2 Monate) nicht abmelden muss b.z.w. will, da es ja sowieso bald ausläuft und es lt. ihrer Meinung doch eigentlich keiner mitbekommt wenn die es trotzdem für die restlichen 2 Monate noch bekommt. Frage: Ist es denn wirklich so, dass wenn sie bei der Erziehungsgeldstelle nicht angibt das sie jetzt schon wieder für 30h (1300 Euro brutto)arbeitet das nicht irgendwie rauskommt ? Kann ich mir kaum vorstellen, dann könnte es ja jeder so machen !!! Danke für die Antwort !


Mitglied inaktiv

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also als ich bei der Erziehungsgeldstelle anrief um denen mitzuteilen, dass mein Mann mehr verdienen würde ab nächsten Monat, interessierte das dort niemanden. Ich habe das so verstanden, dass die Situation bei der Antragstellung entscheidend ist. Um sich abzusichern sollte sie aber aufjedenfall aml abklären, wie es in Ihrem Fall ist.... Ein schönen Tag noch


Mitglied inaktiv

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Wenn sie nicht mehr als 30h die Woche arbeiten geht und mit diesen 2 Monaten volles Gehalt die Jahreseinkommensgrenze nicht überschreitet steht ihr das Erziehungsgeld weiterhin zu. Melden müsste sie es rein rechtlich dennoch! Obs jemand merkt? Tja wo kein Kläger da kein Beklagter, kontrollieren tut das meist keiner. LG


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