Mitglied inaktiv
Wenn ich die erlaubten 30 Stunden arbeiten gehen würde und mein Kind halbtags in eine Einrichtung gehen würde, würde ich trotzdem mein Erziehungsgeld weiterhin bekommen.
Hallo, JA. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Vielleicht täusche ich mich da: Aber wenn Du zuviel verdienst wird es Dir gekürzt oder sogar ganz gestrichen..... Karin
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