Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsgeld Neuantrag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erziehungsgeld Neuantrag

Mitglied inaktiv

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hallo, unser sohn wurde im september 2003 geboren, zu der zeit war mein mann arbeitslos, also hatte wir den vollen anspruch auf erziehungsgeld. seit dezember 2003 hat er wieder eine feste arbeit aufgenommen. vor kurzem habe ich von einer bekannten erfahren, dass wir das melden mussten, was wir nicht getan hatten. bekommen wir jetzt ärger, wenn wir den zweitantrag abgeben? oder sollten wir das lieber lassen?? und wenn doch, würden wir noch erziehungsgeld bekommen? vielen dank für ihre antwort, kawo79


Mitglied inaktiv

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Hallo ! Wenn das Einkommen Deines Mannes so hoch daß dadurch das Erziehungsgeld gemindert oder ganz wegfallen würde ,müßt Ihr das bisher zu Unrecht erhaltene Geld zurückzahlen ! Falls die das irgendwie rausbekommenn geht das sonst an den Staatsanwalt und dann siehts nicht gut für Euch aus ! Lg Christa


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