Sammy165
Liebe Frau Bader, ich bin seit 2005 selbständig und habe die Jahre ein sehr gleichbleibendes Einkommen. Letztes Jahr hatte ich einen Unfall und beziehe seitdem Krankentagegeld (mit kleinen Unterbrechungen wegen versuchter Arbeitsaufnahme). Nun bin ich schwanger. Wie wird denn mein Erziehungsgeld berechnet? Ich bin alleinstehend. Vielen Dank!
Hallo, Zeiten, in denen Krankengeld aus einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung bezogen wird, gelten als Zeiten, in denen kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit bezogen wird. Liebe Grüsse, NB
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Hallo, ich hätte da mal eine Frage zur Berechnung des Erziehungsgeldes. Da mein Mann zur Zeit noch studiert, habe ich vor auf Teilzeit umzusteigen. Ich weiß, dass mein Gehalt dann berechnet wird. Meine Frage ist nun, ob auch das komplette Bafög meines Mannes mitberechnet wird oder nur die Hälfte, da die andere ja zurückgezahlt werden muss.
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Ich habe eine Frage zur Berechnung des Erziehungsgeldes. Ich selber möchte Elternzeit in Anspruch nehmen und mein Partner geht weiterhin arbeiten. Maßgeblich für die Berechnung ist somit sein Bruttojahreseinkommen abzgl. Unterhaltszahlungen an ein Kind aus einer anderen Beziehung. Ich selber habe Einkünfte aus Vermietung. Ich habe gelesen, dass di ...
Hallo Frau Bader, Mit dem Erziehungsgeld scheint es wohl kompliziert zu sein. Also wenn mein Lebenspartner ab Ende meiner Mutterschutzzeit für 9 Monate ganz in den EU geht und anschließend in Teilzeit unter 30 Std geht, wie werden da die Einkommen berechnet? Ich bekomme kein Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, da ich privat versichert ...
Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich habe Ihre Auskunft so verstanden, dass bei Heirat mit dem KV das bereits bewilligte Jahr von Anfang an komplett neu berechnet wird. Würde jetzt gern mit dem Erziehungsgeldrechner, das Ganze mal durchrechnen. Mein Problem ist: In welcher Höhe muss ich das Einkommen meines Z ...
Hallo Frau Bader, meine Tochter Fiona wurde am 07.05.2006 geboren. Der vorher errechnete Geburtstermin war der 13.05.2006. Nun hat die Krankenkasse eine Bescheinigung für das Mutterschaftsgeld wie folgt ausgestellt: vom 01.04.2006 bis 12.05.2006 und vom 13.05.2006 bis 08.07.2006. Diese Bescheinigung haben wir nun auch bei der Erziehungsgeldkasse ...
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Guten Tag Frau Bader, ich habe noch eine Frage. Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld). Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe? Vielen Dank im Voraus, Elvira
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