Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnung Erziehungsgeld

Frage: Berechnung Erziehungsgeld

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Hallo Frau Baader, nach meinen Berechnungen dürften wir, gerade noch Glück haben und auch nach dem 6. Lebensmonat des Kindes noch Anspruch auf Erziehungsgeld haben. Mein Mutterschutz hat Ende letzten Jahres begonnen un dwird im März enden - gilt das Geld, das ich während dieser Zeit noch erhalte auch als "Einkünfte" die zur Berechnung des EG zugrunde gelegt werden oder wird das nicht eingerechnet? Danke, Karin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Karin, Die Berechnung von EG erfolgt folgenderweise: Zuerst wird das Brutto ermittelt, also alle einkommenssteuerrelevanten Einnahmen addiert. Wenn Sie nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit haben, werden vom Bruttolohn die Werbungskosten abgezogen. Schulden und negative Einkünfte zählen nicht mit. Danach wird ein Pauschbetrag iHv 27 % abgezogen (außerdem weitere Abzüge für Unterhaltsleistungen an behinderte Kinder oder solche, die nicht in der Fam. leben) Ein EG-Rechner findet sich bei http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/index-erz.html , ganz unten ist der Link zum Erziehungsgeldrechner! Gruß, NB


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