Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsgeld bei Umzug

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erziehungsgeld bei Umzug

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Guten Tag Frau Bader, ich möchte gern während der Elternzeit meinen Wohnort von Mecklenburg Vorpommern nach Baden-Württemberg verlegen. Nach der Elternzeit (1 Jahr / 900 DM) werde ich wahrscheinlich auch nicht an meinen jetztigen Arbeitsplatz zurückkehren. Am 1.12. möchte ich umziehen (Resturlaub), Beginn Mutterschutz 22.12., Geburtstermin 02.02.02. Habe ich mit Schwierigkeiten bei den Zahlungen während der Zeit des Mutterschutzes bzw des Erziehungsgeldes zu rechnen? In welchem Bundesland muß ich meine Anträge stellen? Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Kat, erst mal dort, wo Sie jetzt wohnen. Beim Umzug zeigen Sie der zuständigen Behörde die Tatsache an und die geben das dann an Ihren neuen Wohnort. Gruß, NB


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