Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsgeld ab dem 7. Monat

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erziehungsgeld ab dem 7. Monat

Mitglied inaktiv

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Hallo! Ich habe da mal eine Frage:-) Wir haben für unsere Tochter in den ersten 6 Monaten volles Erziehungsgeld erhalten. Diesen Monat kam keine Zahlung. Auf dem ursprünglichen Bescheid steht "der Anspruch endet antragsgemäß mit Ablauf des 6. Lebensmonats des Kindes" . Bedeutet das, daß wir keinen Anspruch mehr haben? Oder muß ich jetzt einen neuen Antrag stellen? Danke im Voraus für die Antwort. Liebe Grüße Verena


Mitglied inaktiv

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Kann es sein, daß Du was falsches auf dem Antrag angekreuzt hast? Gruß Sibs


Mitglied inaktiv

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Ihr müßt neuen Antrag stellen, soviel ich darüber informiert bin


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