Mitglied inaktiv
Hallo! Ich habe da mal eine Frage:-) Wir haben für unsere Tochter in den ersten 6 Monaten volles Erziehungsgeld erhalten. Diesen Monat kam keine Zahlung. Auf dem ursprünglichen Bescheid steht "der Anspruch endet antragsgemäß mit Ablauf des 6. Lebensmonats des Kindes" . Bedeutet das, daß wir keinen Anspruch mehr haben? Oder muß ich jetzt einen neuen Antrag stellen? Danke im Voraus für die Antwort. Liebe Grüße Verena
Hallo, neuen Antrag stellen! Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Kann es sein, daß Du was falsches auf dem Antrag angekreuzt hast? Gruß Sibs
Mitglied inaktiv
Ihr müßt neuen Antrag stellen, soviel ich darüber informiert bin
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