sandy71
Hallo Frau Bader, ich hatte 2 Jahre EZ und arbeite seitdem 18 Stunden/Wo (TZ). Gerne würde ich ein drittes Jahr EZ nehmen, wenn mein Sohn in die Schule kommt. Habe das aber noch nicht kommuniziert. Würde dies gerne zu gegeben Zeit bekanntgeben. Ist mein Wunsch nach einem 3. Jahr EZ überhaupt problemlos möglich oder muß der AG dem zustimmen und kann es ggf ablehnen? Wann ist der Beste Zeitpunkt es bekannt zu geben. Kann er mir nach der EZ kündigen? Nach dem Jahr EZ werde ich dann meinem AG wieder mit 18 Std/Woche zu Verfügung stehen. Besten Dank für Ihre Antwort. Bleiben Sie gesund! VG Sandy
Hallo, Frage bitte neu stellen mit der Zusatzinfo, wann das Kind geboren ist. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Wann ist dein Sohn geboren?
Dojii
Wenn dein Kind vor 2015 geboren wurde, dann kann der Arbeitgeber das dritte Jahr ablehnen. Wenn dein Kind ab dem 01.01.2015 oder später geboren wurde, kann der Arbeitgeber nicht ablehnen, wenn du die Elternzeit mind. 13 Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber anmeldest.
KielSprotte
01.07.2015 oder später.
Dojii
Das ist natürlich richtig, Tippfehler meinerseits. ^^
sandy71
Sommer 2017 EZ von Geburt bis zum 2. Geburtstag dann TZ gearbeitet Wunsch: noch 1 Jahr EZ mit Einschulung
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