Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

erneute Schwangerschaft in Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: erneute Schwangerschaft in Elternzeit

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Hallo, im November 2008 habe ich meinen Sohn bekommen, meine 2jährige Elternzeit endet im November 2010. Nun wurde von meiner Frauenärztin erneut eine Schwangerschaft festgestellt. Ich bin derzeit in der 6. Woche schwanger. Wann muss ich meinen Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren? Habe ich das Recht, wieder 2 Jahre Elternzeit in Anspruch zu nehmen und steht mir mein Arbeitsplatz nach dieser Zeit immer noch zu? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Kristin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr. Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Liebe Grüsse, NB


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