Sehr geehrte Frau Bader,
leider wurde meine Frage nicht wirklich beantwortet, da ich KEINE Elternzeit nehmen und weiterhin Vollzeit nach dem gesetzlichen Mutterschutz wieder in meinem Job tätig sein möchte.
Ich bin schwanger mit Beschäftigungsverbot und möchte nach dem Mutterschutz (bis Juni 2021) (ca. 40 Tage) Urlaub nehmen, da ich noch den vollen Urlaubsanspruch aus diesem Jahr und den vom nächsten Jahr habe, welchen ich generell auch nur zu bestimmten Zeiten nehmen darf.
Die 40 Tage wären genau in der ,,erlaubten“ Zeit.
Hat mein Chef eine Möglichkeit mir diesen Urlaub rechtlich zu verweigern?
von
Mutti2021
am 05.11.2020, 13:01
Antwort auf:
Erneute Frage bezüglich Urlaub
Hallo,
grundsätzlich können Sie ihren gesamten Jahresurlaub auch schon im Januar nehmen. Voraussetzung ist aber, dass der Urlaub vom Arbeitgeber genehmigt wird. Dieser kann jedoch nicht arm grundlos ablehnen, es müssen betriebliche Gründe genannt werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.11.2020
Antwort auf:
Erneute Frage bezüglich Urlaub
ja, der chef muss das nehmen möglich machen. ihr müsst euch nur einigen wann. er kann dich nicht auflaufen lassen, damit der urlaub verfällt.
von
mellomania
am 05.11.2020, 13:22
Antwort auf:
Erneute Frage bezüglich Urlaub
Dir steht der Urlaub zu, er muss ihn dir auch geben. Er muss ihn dir aber eben nicht im Anschluss an dem Mutterschutz gewähren. Notfalks kannst du auch rechtlich vorgehen wenn dein Chef und Du keine Einigung finden. Was Du nicht musst ist ihn Dir auszahlen lassen oder verfallen lassen.
von
Felica
am 05.11.2020, 16:07