Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erneut schwanger in Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erneut schwanger in Elternzeit

ampi_muc

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Hallo, wie sieht es finanziell aus, wenn ich im 1. oder 2. Jahr Elternzeit erneut schwanger werde? Kann man die laufende Elternzeit dann "stoppen"? Und bekomme ich dann wie in der ersten Schwangerschaft eine Lohnfortzahlung von meinem AG? Durch meinen Beruf als Flugbegleiterin unterliege ich einem generellen Beschäftigungsverbot. Ich bin dankbar für jede Antwort - vielen Dank, ampi_muc


Sternenschnuppe

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Einzig zum neuen Mutterschutz kann man die erste Elternzeit beenden .


ampi_muc

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Was wäre Betrug? Kann doch durchaus vorkommen, dass man in der laufenden Elternzeit erneut schwanger wird. Ich wollte nur wissen, ob ich Geld vom AG bekomme, da mir ja ein generelle Beschäftigungsverbot verordnet wird und ich zuhause bleiben muss. Bekomme ich Geld (Lohnfortzahlung o. ä.) oder nach dem 1. Jahr Elternzeit nichts mehr, obwohl ich nicht arbeiten darf?


Sternenschnuppe

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Somit musst Du eh nicht arbeiten und Dein Abbruch der Elternzeit hat einzig den Sinn ein BV einzureichen um sich finanziell zu bevorteilen. Das nennt man Betrug.


ampi_muc

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Es war nur eine Frage - leider habe ich noch keine Erfahrung mit Elternzeit etc., da ich im Moment im 7. Monat mit unserem 1. Baby bin! Ich muss demnächst meine Elternzeit planen und beantragen, deshalb frage ich! Und eine Betrügerin will ich nun wirklich nicht sein :) Danke trotzdem!


Sternenschnuppe

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Dass Du eine sein willst habe ich ja nicht gesagt :-) Wenn ihr von vornherein gleich ein zweites plant, dann wäre es sinnvoll nur ein Jahr Elternzeit zu nehmen und zu schauen dann eben zeitig schwanger zu werden, dann wäre es kein Betrug, weil Du ja wieder arbeiten würdest dann ohne Schwangerschaft. Wenn es allerdings nicht klappt musst Du wieder los. Selbiges auch bei 2 Jahren Elternzeit, dann eben dementsprechend später schwanger werden.


ampi_muc

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Ok, das ist ein guter Rat - vielen Dank!


SumSum076

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Noch ein Tipp: Du musst keine ganzen Jahre Elternzeit nehmen. Es ginge auch 1 Jahr und 4 Monate. Oder 2 Jahre und 3 Monate und 2 Tage. (vielleicht machen 1 Jahr und 3 Monate Elternzeit weniger Druck beim nochmal-schwanger-werden-müssen) Gruß Sabine


Mitglied inaktiv

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Ich würde mich an die KiGa-Anmeldezeitenhalten bei der Planung. Blöde wenn das Kind im Februar 1 Jahr alt wird, der nächste KiGa-Platz aber erst im August frei wird. Ausser man will eh eine Tagesmutter nehmen. Weitaus wichtiger aber, Du mußt Dich für 2 Jahre festlegen damit der AG das 3te Jahr nicht verwehren darf - das kannst du dann auch zu einem späteren Zeitpunkt nehmen. Du darfst allerdings in der EZ bis zu 30 Std die Woche arbveiten, solange wei du Elterngeld bekommst wird das angerechnet, läuft das EG aus, ohne Verdienstgrenze.


SumSum076

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Das dritte Jahr kann nicht verwehrt werden. Die 2-Jahres-Regel bedeutet nur, dass man innerhalb der 2 Jahre festgelegt ist! Sind diese 2 Jahre nach der Erstanmeldung von Elternzeit um, kann man ganz normal mit einer Frist von 7 Wochen wieder Elternzeit nehmen - ohne Zustimmung des AG! Nochmal andersherum: Meldet man ein halbes Jahr Elternzeit ab Geburt an, kann man bis zum 2. Geburtstag nur noch Elternzeit beanspruchen, wenn der AG zustimmt. Aber ab dem 2. Geburtstag (bis zum Tag vor dem 3. Geburtstag) kann man wieder ohne Zustimmung des AG Elternzeit nehmen. Gruß Sabine


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