erneut Schwanger + Beschäftigungsverbot + Elterngeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: erneut Schwanger + Beschäftigungsverbot + Elterngeld

Hallo Frau Bader, wir bitten Sie um folgenden Rat. Wir erwarten unser erstes Kind. ETA 04.06.2014. Meine Frau hat, seit bekanntwerden der Schwangerschaft, Beschäftigungsverbot. Sie möchte für ein Jahr Elterngeld und Elternzeit (bis zum 03.06.2015). Was passiert, wenn Sie z. B. Februar 2015 erneut Schwanger wird? 1) Sie bekommt bis zum 03.06.2015 weiter Elterngeld? 2) Danach, trotz wieder eines möglichen Beschäftigungsverbots, bis 6 Wochen vor der Geburt (ca.11/2015) den vollen Lohn? 3) Wie wird die Berechnungsgrundlage für das neue Elterngeld sein? 7 Monate vor der Geburt des ersten Kindes + 5 Monate (zw. 03.06 und ca.10/2015))? Danke + Gruß

von Hittwo am 15.04.2014, 11:33



Antwort auf: erneut Schwanger + Beschäftigungsverbot + Elterngeld

Hallo, 1. Klar 2. Klar 3. Die letzten 12 Mo ohne Monate mit Bezug von EG o MG Liebe Gruesse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.04.2014



Antwort auf: erneut Schwanger + Beschäftigungsverbot + Elterngeld

1) Ja, die Schwangerschaft ändert nichts daran. 2) Ja, sofern für die Zeit nach der Elternzeit nicht Teilzeit vereinbart wurde (dann gäbs nur Teilzeit-BV-Lohn). Steuerklasse beachten! 3) Der Okt 2015 fällt raus, wg Mutterschutz für Kind 2. Juni 2015 fällt raus wg Elterngeldbezug für Kind 1. Also sind es für 2015 nur 3 Monate und 9 weitere von vor Kind 1 Gruß Sabine

von SumSum076 am 15.04.2014, 21:11



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