Erneut schwanger - Beschäftigungsverbot direkt nach Eltenzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Erneut schwanger - Beschäftigungsverbot direkt nach Eltenzeit

Hallo, meine Elternzeit geht noch bis März. Mein Sohn wurde im Februar 2014 geboren. Ich bin nun i n der 9. Woche erneut schwanger. Ab März 2015 sollte ich wieder arbeiten und erhalte nun ab diesem Zeitpunkt für die gesamte Schwangerschaft ein volles Beschäftigungsverbot. Als Berechnungsgrundlage für den Gehaltsausgleich sollen ja die letzten drei Monate herangezogen werden. Wie berechnet sich das in meinem Fall? Bekomme ich das, was ich als Gehalt ab März 2015 wieder bekommen hätte? Bekommt meine Firma die Gehaltszahlungen vollständig und auf jeden Fall von der Krankenkasse wieder? Fühle mich schlecht dabei, dass meine Firma für mich zahlt, obwohl ich keine Arbeit leiste. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!

von Springdackel am 04.01.2015, 09:42



Antwort auf: Erneut schwanger - Beschäftigungsverbot direkt nach Eltenzeit

Hallo, Sie bekommen das, was Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.01.2015



Antwort auf: Erneut schwanger - Beschäftigungsverbot direkt nach Eltenzeit

Die Firma bekommt es wieder. Und Du das was Du ab März verdient hättest. Also je nach gültigem Vertrag dann.

von Sternenschnuppe am 04.01.2015, 10:07



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