Hallo, meine Elternzeit geht noch bis März. Mein Sohn wurde im Februar 2014 geboren. Ich bin nun i n der 9. Woche erneut schwanger. Ab März 2015 sollte ich wieder arbeiten und erhalte nun ab diesem Zeitpunkt für die gesamte Schwangerschaft ein volles Beschäftigungsverbot. Als Berechnungsgrundlage für den Gehaltsausgleich sollen ja die letzten drei Monate herangezogen werden. Wie berechnet sich das in meinem Fall? Bekomme ich das, was ich als Gehalt ab März 2015 wieder bekommen hätte? Bekommt meine Firma die Gehaltszahlungen vollständig und auf jeden Fall von der Krankenkasse wieder? Fühle mich schlecht dabei, dass meine Firma für mich zahlt, obwohl ich keine Arbeit leiste. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!
von Springdackel am 04.01.2015, 09:42