Tama60
Sehr geehrte Frau Bader, Folgender Sachverhalt: 1. Kind geb. 14.04.2014 36 Monate Elternzeit durchgehend 2. Kind voraussichtlicher Entbindungstermin 03.11.2016 Beginn Mutterschutz 21.09.2016 1. Elternzeit mit Beginn der Mutterschutzfrist beendet. Nun möchte ich einen Antrag auf Übertragung der Restlaufzeit aus der 1. Elternzeit auf den Zeitraum nach dem 3. Geburtstag und dem vollendeten 8. Lebensjahr meiner Tochter stellen. Diese Restlaufzeit möchte ich gerne an die 2. Elternzeit (geplante 3 Jahre) anhängen. Muss ich in dem Antrag auf Übertragung bereits die exakte Restlaufzeit sowie den gewünschten Zeitraum benennen? Restlaufzeit müsste dann doch 7 Monate und 1 Woche entsprechen ausgehend vom Beginn der Mutterschutzfrist oder irre ich mich? MFG
Hallo, den Antrag können Sie sieben Wochen vor Beginn stellen, Sie haben aber keinen Anspruch. Liebe Grüße NB
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