Hallo Frau Bader, ich hätte eine Frage. Meine Schwester wird 2012, wenn wir mein Elternhaus übernehmen von uns ausbezahlt werden. Mein Vater hat diesbezüglich einen Vertrag aufgesetzt, den alle Beteiligten unterschreiben sollen. Steht drin, dass Summe XY an einem bestimmten Tag im Jahr 2012 von uns an meine Schwester bezahlt werden und wir (mein Mann und ich) das Haus übernehmen und meine Eltern quasi ein Wohnrecht auf Lebensrecht haben. Nun ist die Frage, ist dieser Vertrag gültig oder hat er nur eine rechtliche Gültigkeit, wenn er bei einem Notar gemacht wurde? Vielen Dank für ihre Auskunft
Mitglied inaktiv - 17.03.2009, 15:02