Hallo, ich hab eine Frage zum Erbrecht, ob es das sog. Pflichtteil noch gibt und wenn ja, in welcher Höhe. Wenn Großeltern ihr Haus nicht dem Kind, sondern dem Enkelkind vermachen wollen - können sie dann das ganze Haus dem Enkel vererben, oder müssen sie dem Kind (also dem Vater des Enkels) einen Pflichtteil (früher war es, glaube ich, die Hälfte) geben? Gibt es evtl. Gründe, ein etwaiges Pflichtteil zu "umgehen", z.B. Undank, kein Kontakt o.ä.? Ganz vielen Dank im Voraus und ein schönes Wochenende!
von sce am 05.02.2011, 09:59