Entgeldfortzahlung nach Elternzeit und Krankschreivung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Entgeldfortzahlung nach Elternzeit und Krankschreivung

Sehr geehrte Frau Bader, Meine Elternzeit ist seit Anfang Januar nun zuende. Nachdem ich mich mehrmals mit meiner Chefin auseinander gesetzt habe, ist es nun so, dass sie weder eine Stelle in Teilzeit, noch in Vollzeit für mich haben. Ich weiß zwar, dass mir eigentlich eine Stelle zusteht, jedoch konnte mir meine Anwältin dabei auch nicht weiterhelfen. Die Firma in der ich arbeite, wollte mich quasi loswerden, indem ich einfach schnell und unkompliziert einen Aufhebungsvertrag ohne Abfindung unterschreibe. Habe ich natürlich nicht! Und gekündigt habe ich auch nicht. Meine Anwältin so wie eine weitere Fachperson riet mir, nachdem meine Chefin nicht mehr so nett war und mir drohte mich einfach erst einmal krank zu melden. Habe ja keinen Einsatzort zugeschrieben bekommen… meine Frage ist, steht mir (natürlich nur bei einer Krankschreibung) mein Gehalt wie vor der Elternzeit (35 Stunden/Woche) für 6 Wochen zu? Habe mich direkt am ersten Tag krankschreiben lassen. Können sie die Zahlung einfach so verweigern? Im übrigen bewerbe ich mich derzeit woanders. Mir steht auch kein Arbeitslosengeld zu, da meine Tochter mindestens 5 Tage die Woche betreut werden müsste. Sie wird derzeit aber nur zwei mal die Woche betreut bis August und die Stunden können derzeit nicht erhöht werden. Über Antwort Ihrerseits würde ich mich sehr freuen.

Mitglied inaktiv - 07.01.2024, 23:05



Antwort auf: Entgeldfortzahlung nach Elternzeit und Krankschreivung

Hallo, da Sie anwaltlich vertreten sind, kann ich auf standesrechtlichen Gründen keine Stellungnahme abgeben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.01.2024



Antwort auf: Entgeldfortzahlung nach Elternzeit und Krankschreivung

Saublöder Rat. Zumal du deinen Teil des Vertrages gar nicht erfüllen kannst. Den wie willst du arbeiten ohne Betreuung? Muss dein AG Dir überhaupt TZ bieten, also ist der Betrieb ausreichend groß? Theoretisch muss dein AG dir ab dem ersten Tag zahlen. Du müsstest aber auch arbeiten können. Was du nicht kannst. Insofern hättest du kündigen müssen.

von Neverland am 07.01.2024, 23:53



Antwort auf: Entgeldfortzahlung nach Elternzeit und Krankschreivung

Das macht „Ironie off“ bist Du krank oder nicht…. Ansonsten viel Glück bei der Suche

von peekaboo am 08.01.2024, 06:55



Antwort auf: Entgeldfortzahlung nach Elternzeit und Krankschreivung

Ich möchte arbeiten gehen und kann es tatsächlich! Jedoch nur maximal 15 Stunden in der Woche. Und das weiß mein Arbeitgeber. wenn dieser mir jedoch dann sagt, dass er Personalmangel hat, mir aber weder Vollzeit noch Teilzeit anbieten kann, ist das leider nicht mein Verschulden. Da ich ja meine Arbeit anbiete! Und ihr würdet dann kündigen und einfach dann gar kein Geld bekommen? Weder Arbeitslosengeld noch Gehalt? Joar, man hat ja auch sonst keine Fixkosten zu tragen… der Betrieb ist gross und sehr bekannt, ähnlich wie AWO und Deutsches Rotes Kreuz.

Mitglied inaktiv - 08.01.2024, 10:39



Antwort auf: Entgeldfortzahlung nach Elternzeit und Krankschreivung

Ich möchte arbeiten gehen und kann es tatsächlich! Jedoch nur maximal 15 Stunden in der Woche. Und das weiß mein Arbeitgeber. wenn dieser mir jedoch dann sagt, dass er Personalmangel hat, mir aber weder Vollzeit noch Teilzeit anbieten kann, ist das leider nicht mein Verschulden. Da ich ja meine Arbeit anbiete! Und ihr würdet dann kündigen und einfach dann gar kein Geld bekommen? Weder Arbeitslosengeld noch Gehalt? Joar, man hat ja auch sonst keine Fixkosten zu tragen… der Betrieb ist gross und sehr bekannt, ähnlich wie AWO und Deutsches Rotes Kreuz.

Mitglied inaktiv - 08.01.2024, 10:39



Antwort auf: Entgeldfortzahlung nach Elternzeit und Krankschreivung

Im übrigen muss ich noch dazu sagen, dass ich seit 15 Jahren in dem Betrieb bin. Unbefristet. Und mir letztes Jahr schriftlich versichert wurde, dass ich nach der Elternzeit 15 Stunden in der Woche arbeiten kann. Nur jetzt, ganz kurz bevor ich anfangen sollte, musste ich mehrmals hinterher telefonieren, damit man mir zwei Tage vor Ende sagen konnte, dass es keine Stelle mehr für mich gibt.

Mitglied inaktiv - 08.01.2024, 10:49



Antwort auf: Entgeldfortzahlung nach Elternzeit und Krankschreivung

Da Du selber schreibst, dass Du arbeitsfähig bist…

von peekaboo am 08.01.2024, 14:59



Antwort auf: Entgeldfortzahlung nach Elternzeit und Krankschreivung

Vorausgesetzt, dein Betrieb hat mehr als 15 MA´s, ist also kein Kleinbetrieb. Nach der EZ steht dir grundsätzlich deine alte Stelle oder eine vergleichbare zu. Kann der AG dies aus irgendwelchen Gründen nicht bieten, muss der AG sich etwas überlegen - zB ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung. Anspruch auf TZ hast du zwar grundsätzlich - nicht aber auf Wunschzeiten bzw. Std-Zahl. Der AG aus betrieblichen/organisatorischen Gründen die TZ ablehnen. DU kannst eh deinen VZ-Vertrag nicht erfüllen - es ist also nicht relevant, dass der AG diese Stelle aktuell auch gar nicht hätte. Relevant ist, dass du nur 15 Std an 2 Tagen? arbeiten kannst/willst und der AG dies begründet ablehnt. Daraus folgt: du müsstest eigentlich kündigen, da DU deinen Vertrag nicht erfüllen kannst. "Krank machen" ist Betrug - erst Recht, wenn die KK da mal nachhakt und rauskommt, dass du eigentlich nur 15 Std arbeiten könntest, aber VZ-KG kassieren willst. Im Übrigen steht dir sehr wohl Arbeitslosengeld zu - im Umfang der Std., die du auch tatsächlich arbeiten könntest, also 15. Warum deine Anwältin dir nicht weiterhelfen kann, erschließt sich mir nicht. Kann es sein, dass es da doch noch Fallstricke gibt? Wie zB dass der AG schriftlich hat, dass du definitiv nur 15 Std arbeiten kannst? Und es sehr offensichtlich ist, dass du zB nach Ablehnung der TZ/15 Std. plötzlich sofort AU bist?

von suityourself am 08.01.2024, 17:15



Antwort auf: Entgeldfortzahlung nach Elternzeit und Krankschreivung

Da muss ich dich leider enttäuschen. ich habe tatsächlich eine Erkrankung für die ich krankgeschrieben bin. Die AU hatte ich tatsächlich schon in der Elternzeit. Keine Ahnung, woher du nun den Betrug nimmst?! Du kennst doch die ganzen Hintergründe gar nicht genau. Weder von mir, noch von meinem AG. Ja meine Tochter kann nur zwei mal die Woche betreut werden, da die Tagesmutter bald schließt und keine Stunden erhöhen kann. Wärst du doch da schlau wie dein post, würdest du wissen, dass einem nur ALG2 mit Kind zusteht, WENN das Kind MINDESTENS 5 Stunden fünf mal die Woche betreut werden kann, da der Arbeitnehmer für einen Arbeitsmarkt uninteressant ist. und wenn ein AG dir versichert, dass es kein Problem sei 15 Stunden in der Woche zu arbeiten, dies dann aber zwei Tage vor Beginn ablehnt, würdest du natürlich ohne Probleme einfach so kündigen und auf dein Geld verzichten. Naaaaa klar! Ja einen Aufhebungsvertrag hätte ich mit einer Abfindung tatsächlich unterschrieben, gab es aber nicht. Einfach mal den genauen Hintergrund erfragen, bevor man so bissig urteilt.

Mitglied inaktiv - 08.01.2024, 17:50



Antwort auf: Entgeldfortzahlung nach Elternzeit und Krankschreivung

Das mit den 5 Tagen ist Blödsinn und wer immer dir das gesagt hat, hat dich belogen. Oder du hast nicht richtig zugehört, es nicht verstanden. Mache dir doch einfach nal due mühe, und google es dir. Aktuell bescheisst du und du weißt das auch sehr genau.

von Neverland am 08.01.2024, 18:00



Antwort auf: Entgeldfortzahlung nach Elternzeit und Krankschreivung

„Ich möchte arbeiten gehen und kann es tatsächlich! Jedoch nur maximal 15 Stunden in der Woche. Und das weiß mein Arbeitgeber“

von peekaboo am 08.01.2024, 18:38



Antwort auf: Entgeldfortzahlung nach Elternzeit und Krankschreivung

davon, dass man dir geraten hat, sich krankschreiben zu lassen und du dies ab dem 1. AT getan hast. Das hört sich genau nicht nach "ich habe eine Erkrankung" an. Falsch ist außerdem, dass du an mindestens 5 Tagen in der Woche x Std arbeiten müsstest, um ALG zu erhalten. Wie ich schon schrieb: du bekommst ALG in dem Umfang, in dem du aktuell arbeiten könntest/kannst. 15 Std. ist ein dazu normaler bzw. recht gängiger TZ-Umfang. Und ebenso bleibt es dabei: wenn dein AG weiß, dass du nur 15 Std arbeiten kannst, er dies aber aus betrieblichen/organisatorischen Gründen ablehnt, müsstest du kündigen. Irrelevant, ob er dir eh keiner VZ-Stelle anbieten könnte - du hast bereits mitgeteilt, dass du diese gar nicht mehr ausüben kannst. Und ja, dann ist es Betrug, wenn man dennoch KG in VZ-Höhe bekommen möchte/annimmt. Das kann dir eben auf die Füße fallen und du musst das alles zurück zahlen. Auch mit einer korrekten AU ändert sich ja nicht, dass du eigentlich deinen Vertrag gar nicht erfüllen könntest aber dennoch so tust, als wenn du 35 Std die Woche arbeiten würdest. Der AG könnte dir meiner Meinung nach sogar kündigen. Und zwar nicht wegen deiner AU - sondern weil er weiß, dass du deinen Vertrag nicht erfüllen kannst und weder selbst kündigst noch den Aufhebungsvertrag unterschreibst. Er könnte mit dem Wissen und dem ganzen Ablauf dir doch auch einfach kündigen - "wie Frau X uns mitteilte, ist Sie nicht mehr in der Lage, Ihren Vertrag zu erfüllen ... der angebotene Aufhebungsvertrag wurde abgelehnt, daher sehen wir uns nun gezwungen, Frau X auf Basis dessen nun unsererseits die Kündigung zu xxx auszusprechen". Warum sollte der AG dir also überhaupt VZ-KG zahlen?

von suityourself am 09.01.2024, 10:27



Antwort auf: Entgeldfortzahlung nach Elternzeit und Krankschreivung

Nach der Elternzeit lebt dein alter Arbeitsvertrag wieder auf, so wie er damals abgeschlossen wurde. Wenn du diesen Vertrag nicht erfüllen kannst, musst DU kündigen und nicht der Arbeitgeber. Erscheint man unentschuldigt nicht zur Arbeit, kann das natürlich eine Kündigung mit sich ziehen.

von Himbeere2008 am 09.01.2024, 11:09



Antwort auf: Entgeldfortzahlung nach Elternzeit und Krankschreivung

Na wenn das Mal kein Ärger gibt. Du hast den AG mitgeteilt dass du nur 15 std arbeiten kannst und nun erwartest du Vollzeit Gehalt. Grundsätzlich steht dir deine alte Stelle zu wie vor der EZ.

von MamaausM2 am 09.01.2024, 13:01



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