Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Entfernung vor Geburt absichtlich herstellen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Entfernung vor Geburt absichtlich herstellen

cube

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Bezugnehmend auf die Diskussion weiter unten: Hat es wirklich keine Konsequenzen, wenn eine werdende - noch verheiratete, aber sich trennende - Mutter absichtlich eine so große Entfernung zwischen sich und den Vater (Ehemann) bringt, so daß der Umgang erheblich erschwert ist bzw. eine echte Bindung gar nicht aufkommen kann? Hat der Vater da dann tatsächlich einfach Pech und muss das so hin nehmen? Es liegt dabei keine häusliche Gewalt oder sonstiges vor.


Felica

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Kommt auf den Richter an. Er kann theoretisch auch hingehen und sagen, Kind kommt dann zum Vater. Ob das wirklich passiert ist dann wohl von den Argumenten der beiden Parteien abhängig und mit Sicherheit vom Richter. Sicher drauf setzen würde ich nie, weil man nie sagen kann wie eine Klage endet.


Strudelteigteilchen

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Auch wenn das Kind da ist, darf die KM jederzeit umziehen, wohin sie möchte. Der KV darf lediglich dem Wegzug des Kindes widersprechen - aber da braucht er dann auch eine echte Alternativlösung. Er kann nicht sagen: "Das Kind muß in meiner Nähe bleiben, aber ich kann mich nicht drum kümmern, weil ich eine 60-Stunden-Woche habe, also bleibt die Mutter auch hier!" Da das Ungeborene untrennbar mit der KM verbunden ist, und auch vorgeburtlich gar keine eigenen Rechte hat, greift da die einfache Regel, daß ein Mann seiner (Ex-)Frau nicht vorschreiben darf, wo sie zu wohnen hat - egal, ob sie schwanger ist oder auch nur schwanger sein kann. Ich kann mir keine wirkliche Situation vorstellen, in der ein Richter ein Neugeborenes (!!) der Mutter entreißt, um es beim Vater wohnen zu lassen. Zumindest nicht, solange die KM sich liebevoll um das Kind kümmert, eine saubere Wohnung hat, keine Drogen nimmt oder sonstwas anstellt. Und je länger das Kind dann bei der KM wohnt, desto mehr greift die Status-Quo-Regel, nach der ein Kind nicht ohne Not aus der gewohnten Situation herausgerissen wird. Wenn der Mutter eine böse Absicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, dann mag das anders aussehen. Aber Ist das jemals möglich? Unter gewissen Umständen kann die KM dazu verdonnert werden, die Kosten des Umgangs zu bezahlen. Aber viel mehr kann ich mir kaum vorstellen. Wie gesagt, immer unter der Prämisse, daß die KM sich kümmert und es dem Kind gut geht. Ja, das darf man ungerecht finden. Aber solange Frauen die Kinder rauspressen und anschließend stillen können und Männer nicht, solange hat die Frau einfach einen Vorsprung. Die Alternative wäre eine Gesellschaft, wie sie Margaret Atwood in "Der Report der Magd" entworfen hat: Gebärfähige Frauen müssen sich aufgeben, weil nur noch der Inhalt ihrer Gebärmutter zählt.


malini

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Nun, sich aufgeben verlangt denk ich keiner. Aber wegzuziehen, um dem Vater den Umgang zu erschweren ist vielleicht rechtlich ok - da hat die Mutter einen Vorteil in der Schwangerschaft, den sie einfach ausnutzen kann. Deshalb denke ich schon, dass da in diesen 9 Monaten der werdende Vater auch schon widersprechen müssen könnte. Da finde ich es jetzt ja schon gut, dass die Rechtssprechung und auch der Gesetzgeber versucht, die Rechte der Männer zu stärken - auch wenn das hier Alleinerziehenden sauer aufstößt. Aber nicht jeder schlechte Ehemann ist auch ein schlechter Vater!


Strudelteigteilchen

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Ernsthaft? Sollen ein Richter und ein Ex darüber entscheiden dürfen, ob eine Frau umziehen darf - und wenn ja, wohin? Wobei bei der Posterin unten ja folgendes Szenario denkbar wäre: Da sie ja so früh in der Schwangerschaft ist, daß sie selber noch gar nicht weiß, ob sie überhaupt schwanger ist, zieht sie zum 1.6. um, mit der Begründung, daß sie einfach so viel Strecke wie möglich zwischen sich und den Ex bringen wollte, weil sie so verletzt war. Und dann hat sie - Huppilli - festgestellt, daß sie schwanger ist. Und nun? Keine böse Absicht, purer Zufall. Das könnte man nur verhindern, indem man Frauen nach einer Trennung einfach ganz generell jegliche Umzieherei verbietet. Wollen wir das? Mein Ex ist übrigens damals weggegzogen, weil er es nicht ertragen hat, weiterhin in der gleichen Stadt zu leben wie ich. Das fanden unsere beiden Kinder (damals 3 und 8) auch ziemlich doof. Man hätte also auch ihm einen Umzug verbieten müssen, zum Wohle der Kinder - so wie ganz generell allen Vätern, denn meines Wissens wird die Entfernung zwischen Kindern und KV weitaus häufiger von den Vätern geschaffen als von den Müttern.


cube

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Ich möchte ja auch nicht, dass Hinz und Kunz darüber entscheiden können, wo ich wohne oder nicht wohnen darf. Dagegen steht aber ja irgendwie das Recht des Kindes auf Umgang bzw. auch die Rechte des Vaters. Deswegen interessiert es mich ja. Genauso Recht hast du natürlich wenn du sagst "hey, der Vater zieht weg - obwohl die Kinder Umgang wollten" - darf man ihm das dann auch verbieten? Ich finde es einfach eine interessante Frage, die ganz sicher nicht einfach zu beantworten ist. Einerseits wird so auf die Rechte Der Kinder an beiden Eltern hingewiesen - andererseits das Recht der Mutter zB einfach wegzuziehen und damit Vater und Kind vor vollendete Tatsachen zu stellen. Ich bin gespannt, was Frau Bader antwortet - ob es vielleicht Einzelfallentscheidungen gab, weil eben Vorsatz bzgl. Umgangseinschränkung/Verhinderung nachgewiesen werden konnte. In dem Fall unten wäre das ja recht klar, da es ja sogar auch darum geht, das der Vater möglichst gar nicht sofort von der Geburt erfahren solle.


Mitglied inaktiv

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ich habe letztens einen 2teiligen film gesehen, ich meine es war in den frühen 60igern, da durfte die frau die Kinder auch nicht mitnehmen, obwohl es eine klassische Rollenverteilung gegeben hatte, vater: viel arbeit viel Geld, mutter: k k k. langsam geht es in 2019 back to the roots. wenigstens dürfen wir arbeiten ohne die angetrauten um Erlaubnis bitten zu müssen....


cube

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Mir fällt gerade ein: Kind und Vater haben ein Recht auf Umgang - erzwingen kann man dies aber nicht beim Vater. In dem Fall unten und meiner Frage geht es ja aber darum, das der Vater will, dies aber vorsätzlich und frühestmöglich von der Mutter verhindert wird. Sogar unter Einbeziehung dessen, dem Vater erst gar nicht mitzuteilen, dass man schwanger ist/er Vater geworden ist. Ist also doch nicht wirklich vergleichbar? Wie dem auch sei - ich bin gespannt auf die Antwort von Frau Bader.


Finale

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Sie darf sogar abtreiben auch wenn der Vater sein Veto einlegt. Wenn es nur um das Wohl des Kindes ginge, dürften gar keine Eltern umziehen. Weil dann immer der Umgang erschwert wird. Mein Kollege lässt sich gerade scheiden und um Abstand zu gewinnen, lässt er sich nach Italien versetzen. Rechtlich erlaubt, aber die Kinder verlieren auch ihren Vater. Besonders seltsam finde ich es auch, wenn umzugswilligen Müttern immer sofort damit gedroht wird das Kind zu verlieren, als ob es fuer das Kind dann ok wäre, wenn auf einmal die Mutter weg wäre. Ich kann mir übrigens (noch?) nicht vorstellen, dass ein Gericht anordnet ein Neugeborenes der Mutter wegzunehmen und dem Vater zu geben. Mit welcher Begründung? Als Strafe, weil sie umgezogen ist? Dass die gewohnte Umgebung weg ist, wird ja wohl keine Begründung sein.


Strudelteigteilchen

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Na ja, aber dann geht es doch um die Rechte des Vaters und nicht die des Kindes, oder? Unten wird aber immer wieder auf den Rechten des Kindes herumgeritten. Wie gesagt: Ich halte es für fast unmöglich, böse Absicht nachzuweisen. Irgendwas findet sich doch immer - näher bei der Familie, besserer Job, am alten Wohnort keine bezahlbare Wohnung gefunden.... Andere Baustelle, aber ähnliches Thema: Wenn jemand seinen Job hinwirft und umzieht, ist es ebenfalls sehr schwer, "böse Absicht" zu unterstellen und eine ALG1-Sperre durchzusetzen. Mein Freund hat jetzt zwei Mal gekündigt, weil er lieber woanders arbeiten wollte - eine Sperre gab es nie. Letztlich ist sowas IMMER eine Einzelfallentscheidung - komplett unabhängig davon, ob das Kind schon da ist oder nicht. Und eine wirklich gute & faire Lösung gibt es oft gar nicht. Macht es Sinn, das Kind aus seiner gewohnten Umgebung - Schule/KiTa, Freunde, Wohnung, evtl. Geschwister - herauszureißen, um die Mutter zu bestrafen? Ist die Nähe zum KV wichtiger als die Nähe zur KM? Letztlich läuft es oft auf das kleinere Übel raus, und da hat man einfach gute Chancen, wenn man Fakten geschaffen hat, denn die meisten Richter gehen davon aus, daß jede Änderung des Status Quo das Kind stresst (was wahrscheinlich nicht ganz abwegig ist - je länger der Status Quo bestand, desto mehr). Das wird man also nicht ohne Not rückgängig machen. Eben WEIL es ums Kind geht, und nicht um die Bestrafung der Mutter oder die Belohnung des Vaters. Auch wenn manche hier gerne das "keiner denkt ans Kind"-Mantra vor sich herbeten.


luvi

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Wenn der Vater so viel Interesse am Kontakt zu den Kindern hat, was spricht dagegen, dass auch er umzieht? Der Kontakt würde erleichtert, daß Kind in unserem Beispiel nicht aus der gewohnten Umgebung gerissen usw. Von der Mutter wird verlangt, dass sie wegen dem Kind an einem ungeliebten Ort bleibt, dem Vater wird alles so angenehm wie möglich gemacht. Er behält die ehemalige gemeinsame Wohnung, Ex-Frau und Kind (wenn das Kind bei der Mutter leben soll) müssen in seiner Nähe bleiben, er behält seinen Job, hat im Vergleich viel weniger Betreuung fürs Kind usw. Und wenn er dann Lust hat, umzuziehen, dann macht er das. Ohne Rücksicht darauf, wo das Kind wohnt. Soll es so sein? Luvi


cube

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es ging nicht um einen Umzug, weil die Mutter sich wohler fühlen würde - sondern um einen Umzug, um Umgang zu verhindern. Da ist ja eher nicht gewünscht, dass der Vater hinterher zieht...


luvi

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Cube, die Antwort von Frau Bader hast du bekommen. Es macht rechtlich keinen Unterschied, warum die schwangere Mutter umzieht. Hier geht es nicht um bessere oder schlechtere Gründe (wer soll das eigentlich bewerten?) Du wirst schon deine Gründe haben, warum dich dieses Thema so reizt. Luvi


cube

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Nein sorry, ich habe keine besonderen Gründe. Weder bin ich selbst betroffen noch irgendjemand, den ich kenne.


mellomania

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und zwar andauernd. wenn er interesse am kind hat, dann zieht er ihr vielleicht immer hinterher. was dann? sie möchte abstand schaffen, er kommt mit abstand mit. weil verhindern kann sie das ja nicht. is zwar anstrengend aber wenn er das möchte? was würde sie dann machen?


luvi

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Wenn er das Sorgerecht hat, und regelmäßigen Kontakt zum Kind, kann er den Umzug des Kindes verhindern. Denn dann wird der Kontakt zum Kind ja tatsächlich erschwert. In der Schwangerschaft ist das noch nicht möglich. Luvi


Sternenschnuppe

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Da kam die schwangere Mutter auch auf die Idee den Umgang so erschweren zu wollen. Der Vater klagte und der Richter sprach das Wechselmodell aus. Kind war abgestillt, knapp unter einem Jahr. Er holt es nun alle 10 Tage für 10 Tage, damit die Pendelei sich für das Kind auch lohnt. Die Fahrten muss die Mutter hälftig tragen. Ein Aspekt den man zumindest bedenken sollte, dass das Kind für Jahre viel Zeit auf der Autobahn verbringen wird. Eine enge Bindung kann so aufgebaut werden. Bis zur Einschulung ist das vorerst festgesetzt, danach trifft man sich erneut. Der Vater hat noch ein Kind vor Ort, einen guten Job, der könnte also nicht mal eben alles hinschmeißen und wegziehen.


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