Pama
Hallo Frau Bader Ich habe 2 Jahre elternzeit beantragt ,mein Sohn wird im Februar zwei Jahre. Im Sommer hatte ich mit meinem Arbeitgeber besprochen das ich ab Januar gerne wieder meine Tätigkeit aufnehmen würde,aber eben zu einigen Bedienungen weil es aufgrund der Kita Zeiten nicht anders geht und wir keine helfenden Hände in der Nähe haben. Das war für ihn auch überhaupt kein Problem,er entließ mich mit den Worten:sie kommen so,wie es bei Ihnen am besten geht. Jetzt drei Wochen vor Arbeitsbeginn teilt er mir mit das ihm meine Arbeitszeiten-ich zitiere -primär doch nicht passsn und das wir da wohl nochmal reden müssen. Ich kann ihm aber unmöglich Entgegenkommen und er möchte das eben auch nicht. Ich habe noch ca 250 überstanden und 11 Tage alten Urlaub. Meine Frage dazu lautet;ist mein Arbeitgeber verpflichtet mir die Überstunden in Form von Freizeitausgleich zu geben oder verfallen die einfach nach der elternzeit? Ich würde dann nämlich gern alles als Freizeitausgleich nehmen und wenn ich doch dann richtig liege wird das dann doch trotzdem voll bezahlt,oder? Ich hoffe sie können mir weiterhelfen Mit freundlichen grüßen
Hallo, wenn Sie die Zusage nur mündlich haben ist das natürlich ein Problem. Sie können es dann nicht beweisen. Ansonsten haben Sie nämlich leider keinen Anspruch auf feste Zeiten. Wenn Sie es gar nicht einrichten können werden sie kündigen müssen. Wie Überstunden abgegolten werden sollte im Arbeitsvertrag geregelt sein. Liebe Grüße NB
cube
Hast du deinen Antrag auf TZ auch schriftlich gestellt und eine entsprechend schriftlich Zusage dazu? Wenn nicht, wird es schwierig nachzuweisen, dass und wie du den "Antrag" gestellt hast und vor allen Dingen, dass dein Chef dem zugestimmt hat. Gibt es in deinem Vertrag eine Regelung zu Überstunden? Sind die Stunden (es sind ja ziemlich viele) irgendwo offiziell erfasst und hat dein Chef dementsprechend Kenntnis darüber? Grundsätzlich kannst du den Abbau der Ü-Stunden jedoch nicht selbst bestimmen, also zB sagen "ich baue die jetzt ab und komme deswegen jeden Tag 1 Stunden später/gehe früher". Dein Chef kann durchaus verlangen, dass du diese im Sinne des Betriebes tageweise (wie Urlaub) nimmst.
Ähnliche Fragen
nach meiner Elternzeit soll ich meine Überstunden noch abbauen das sind ca 9 Wochen bekomme ich in dieser zeit mein volles gehalt oder nichts
Hallo. Ich habe seit Dezember 2016 ein Baby. Zuvor wollte ich im September meinen Resturlaub nehmen sowie meine Überstunden (22h) nehmen. Dieses wurde mir genehmigt, doch kurz vorher, ca. 4 Tage, bekam ich wegen Komplikationen in der Schwangerschaft Beschäftigungsverbot bis zum Ende der Schwangerschaft. Nun habe ich 2 Jahre Elternzeit. Was ist mit ...
Guten Tag, Am 17.8.17 endet meine Elternzeit. Ich habe aber erst vor zwei wochen erfahren, dass ich mit den gewünschten stunden nicht wieder zu meinem AG kann, dieser hat mich nämlich seit ende April mehrfach versetzt. Jetzt steht im aufhebungsvertrag, dass ich mit der unterschrift auf alle ansprüche die sich ergeben verzichte und diese abgeg ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich wende mich an Sie mit einer Frage zur Urlaubsregelung im Anschluss an meine Elternzeit, die Ende September dieses Jahres ausläuft. Im Jahr 2024 habe ich lediglich 5 Urlaubstage nehmen können, bevor ich aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung durchgehend krankgeschrieben wurde. Ein weiterer Urlaubsabbau war ...
Hallo, ich habe noch Resturlaub von vor meiner Elternzeit. Jetzt gehe ich wieder arbeiten, jedoch nur noch 18 Std und nicht wie vor meiner Elternzeit Vollzeit. Die Urlaubstage habe ich behalten, diese wurden auch nicht auf meine 3-Tage-Woche runter gerechnet. Wie sieht das mit dem Urlaubsgeld aus, ich bekomme pro genommenen Urlaubstag, Urlaubsg ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt und meine Elternzeit endet Ende November 2025. Mir stehen noch 28 Tage Resturlaub, resultierend aus einem Beschäftigungsverbot und Mutterschutz, zu. Diesen Resturlaub werde ich im direkten Anschluss an meine Elternzeit nehmen und danach in Teilzeit (50%) wieder einsteigen. ...
Sehr geehrte Frau Bader, Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt. Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe. Wie darf der Resturlaub genommen werden? Dar ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit ist im November diesen Jahres seit 2 Jahren vorbei. Ich bin damals für 3 Jahre in Elternzeit gegangen, nach der Elternzeit wollte ich nicht zurückkehren und mein Arbeitgeber hatte auch als Ersatz für mich eine Azubi eingestellt, die dann übernommen wurde. Somit waren wir Beide zufrieden und es gab keine ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...
Die letzten 10 Beiträge
- Vorzeitige Beendigung Elternzeit
- Körperverletzung in der KiTa
- Mindestbezugszeit Elterngeld
- Kinderzuschlag und Wohngeld
- Umgang von Vater und Sohn
- Mädchen Name zurück nehmen
- Nach Elterngeld
- Bemessungszeitraum Elterngeld 2. Kind Beamte
- Vater: Wechsel des Arbeitgebers zwischen zwei Elternzeitmonaten
- Beschäftigungsverbot Stillzeit durch Stress Mobbing