Hallo Frau Bader
Ich habe 2 Jahre elternzeit beantragt ,mein Sohn wird im Februar zwei Jahre.
Im Sommer hatte ich mit meinem Arbeitgeber besprochen das ich ab Januar gerne wieder meine Tätigkeit aufnehmen würde,aber eben zu einigen Bedienungen weil es aufgrund der Kita Zeiten nicht anders geht und wir keine helfenden Hände in der Nähe haben.
Das war für ihn auch überhaupt kein Problem,er entließ mich mit den Worten:sie kommen so,wie es bei Ihnen am besten geht.
Jetzt drei Wochen vor Arbeitsbeginn teilt er mir mit das ihm meine Arbeitszeiten-ich zitiere -primär doch nicht passsn und das wir da wohl nochmal reden müssen.
Ich kann ihm aber unmöglich Entgegenkommen und er möchte das eben auch nicht.
Ich habe noch ca 250 überstanden und 11 Tage alten Urlaub.
Meine Frage dazu lautet;ist mein Arbeitgeber verpflichtet mir die Überstunden in Form von Freizeitausgleich zu geben oder verfallen die einfach nach der elternzeit?
Ich würde dann nämlich gern alles als Freizeitausgleich nehmen und wenn ich doch dann richtig liege wird das dann doch trotzdem voll bezahlt,oder?
Ich hoffe sie können mir weiterhelfen
Mit freundlichen grüßen
von
Pama
am 16.12.2018, 06:43
Antwort auf:
Entfallen überstunden nach elternzeit?
Hallo,
wenn Sie die Zusage nur mündlich haben ist das natürlich ein Problem. Sie können es dann nicht beweisen.
Ansonsten haben Sie nämlich leider keinen Anspruch auf feste Zeiten. Wenn Sie es gar nicht einrichten können werden sie kündigen müssen.
Wie Überstunden abgegolten werden sollte im Arbeitsvertrag geregelt sein.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.12.2018
Antwort auf:
Entfallen überstunden nach elternzeit?
Hast du deinen Antrag auf TZ auch schriftlich gestellt und eine entsprechend schriftlich Zusage dazu? Wenn nicht, wird es schwierig nachzuweisen, dass und wie du den "Antrag" gestellt hast und vor allen Dingen, dass dein Chef dem zugestimmt hat.
Gibt es in deinem Vertrag eine Regelung zu Überstunden? Sind die Stunden (es sind ja ziemlich viele) irgendwo offiziell erfasst und hat dein Chef dementsprechend Kenntnis darüber?
Grundsätzlich kannst du den Abbau der Ü-Stunden jedoch nicht selbst bestimmen, also zB sagen "ich baue die jetzt ab und komme deswegen jeden Tag 1 Stunden später/gehe früher". Dein Chef kann durchaus verlangen, dass du diese im Sinne des Betriebes tageweise (wie Urlaub) nimmst.
von
cube
am 16.12.2018, 07:29