Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich würde gerne wissen ob das nachfolgende was ich ihnen hier reinkopiere den Tatsachen entspricht 2. Rechtliches und Finanzielles bei Pegeverhältnissen auf privater Basis Verwandte und Verschwägerte bis zum dritten Grad - also (Ur-) Großeltern, Geschwister, Tanten, Onkel sowie Nichten und Neffen und ihre Ehepartner - benötigen keine behördliche Erlaubnis, um ein Kind aufzunehmen und müssen die Aufnahme auch nicht beim Jugendamt melden; so steht es im § 44 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes1. Es ist ausreichend, wenn die Eltern bzw. die Mutter/der Vater (die in der Regel für das Kind die rechtliche Verantwortung haben) damit einverstanden sind, dass das Pegekind bei Ihnen lebt. Private Pegeverhältnisse bei Vewandten sind erlaubnis- und meldefrei MfG Angi
Hallo, http://www.pfad-sh.de/Publikationen/Verwandtenpflege.pdf Gruß, NB
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