Sehr geehrte Frau Bader,
Ich bin seit 2010 im Unternehmen beschäftigt. Im Juli 2016 bekam ich von meinem Chef Beschäftigungsverbot erteilt.
Meine Tochter wurde im Dez 16 und mein Sohn Juni 19 geboren. Ich habe jeweils 3 Jahre Elternzeit gewählt. Ich hatte 2018 eine Op an der HwS ich weiß nicht ob ich meinen Job wieder machen kann. Was wäre wenn meine Elternzeit endet und ich dem AG eine AU sende? Würde ich Krankengeld bekommen oder nicht? Ich würde es gerne versuchen aber wie gesagt ich weiß nicht ob ich es noch schaffe.
Wie sind die rechtlichen Grundlagen? Was kommt auf mich zu?
von
Jassy811
am 12.06.2022, 19:41
Antwort auf:
Ende elternzeit
Hallo,
liegt denn tatsächlich nach 4 Jahren OP jetzt noch eine Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit vor? Oder können Sie die Tätigkeit gar nicht mehr ausüben? Das ist ein wesentlicher Unterschied. Bei letzterem muss über eine Kündigung und Umschulung nachgedacht werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.06.2022
Antwort auf:
Ende elternzeit
Hallo,
das beantwortet jetzt nicht Deine Frage, aber hast Du mal über eine Wiedereingliederung nachgedacht?
Viele Grüße
von
Mamamaike
am 12.06.2022, 21:57
Antwort auf:
Ende elternzeit
Nein es lag keine AU vor weil ich ja in Elternzeit war.
Es geht mir darum was passiert wenn ich es morgen versuche und es nicht mehr funktioniert. Bekomme ich dann Lohnfortzahlung oder nicht?
von
Jassy811
am 13.06.2022, 18:49
Antwort auf:
Ende elternzeit
JA du bekommst Lohnfortzahlung 6 Wochen und dann Krankengeld von der kk
Mitglied inaktiv - 13.06.2022, 22:01