Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

ende elternzeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: ende elternzeit

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hallo, da ich im moment noch in elternzeit bin und mein mann selbständig ist,wir davon aber noch nicht leben können,bekommen wir für die ganze familie alg2.jetzt läuft die elternzeit im april aus.ich habe eigentlich einen unbefristeten arbeitsvertrag,als krankenschwester in nem altenheim für 20 stunden in der woche.allerdings hat mein mann sich seit 2,5 jahren,einen computerservice mit webdesign in einem laden aufgebaut,der von montag bis sonnanbend, früh bis abend geöffnet ist plus rufbereitschaft.das heißt,das ich in meinem job nicht mehr anfangen kann,weil ich schichten und geteilte dienste( 4 stunden frühs und 4 abends) hätte und dann keiner unsere kinder holen könnte( 3und 7 jahre).meine eltern gehen selbst noch arbeiten und auch sonst könnte ich nicht verlangen,das sie dauernd meine kinder nehmen.einen babysitter zusätzlich zum kiga können wir uns nicht leisten,zumal der teurer wäre,als ich überhaupt verdiehne.hatte bereits ein gespräch auf arbeit mit der geschäftsführung,andere arbeitszeiten wären für mich nicht möglich und auch so sind sie eigentlich nciht interessiert daran,das ich wiederkomme.nur kündigen können sie mir ja noch nicht.sie haben mir einen aufhebungsvertrag angeboten,da ich die im arbeitsvertrag festgelegten bedingungen in hinsicht auf die arbeitszeiten nicht mehr erfüllen kann.hätte ich in diesem fall das recht zu kündigen?oder könnte die arge meinen mann zwingen sein geschäft aufzugeben damit er sich um die kinder kümmert?oder soll bzw. kann ich überhaupt den aufhebungsvertrag nehmen ohne sperre von der arge?hab erst anfang märz nen termin zum gespräch bekommen. danke susanne


Mitglied inaktiv

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Hallo, ich habe ja auch so bescheidene arbeitszeiten (gastronomie) und habe mich wegen einer sperrzeit auch schon informiert. also im normallfall dürftest du keine sperre bekommen, da du ja nachweisbar für die zeiten in denen du arbeiten müsstest keine geeignete betreuung hast. auf alle fälle musst du VORHER mit dem amt darüber sprechen, damit du ggf. etwas in der hand hast. Es gibt aber auf alle Fälle Härtefallregelungen, mit der eine sperrzeit umgangen werden kann. LG


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