Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, am 15.02.2008 endet meine 3-Jährige Elternzeit. Da wir ein „Saisonbetrieb“ sind (Winter = Hauptsaison, Sommer weniger Arbeit) habe ich mich bereits im Sept. bei meinem AG gemeldet und bei einem persönlichen Gespräch angeboten, bereits im Okt. (2007) wieder Einzusteigen/mehr zu Arbeiten (vorzugsweise TZ). Zu dieser Zeit ist bei uns Saisonstart und viel Arbeit. Ich arbeite bei meinem AG derzeit auf nicht ganz 400.-€ Basis und wollte ihm gerne mit meinem Vorschlag entgegenkommen, denn er hat in der Hauptsaison mehr von meiner Arbeitskraft als im Februar, wenn die Saison bald wieder zu Ende ist. In dem Gespräch hörte ich raus, daß der Personalchef gar nicht mehr weiß, wohin mit den ganzen zurückkommenden Müttern und mir derzeit keine „(Schlüssel“)Stelle anbieten kann. Nichts desto trotz, hatte er in der Zwischenzeit diverse Neueinstellungen (auch in meinem Bereich und nicht nur als MuScha-Vertretung!) vorgenommen. Auch wie es im Februar aussieht konnte er mir noch nicht sagen. Muß er mir im Februar einen Job anbieten – er musste ja damit rechnen, dass ich nach der EZ wieder zurückkomme – ich hatte das auch immer wieder gesagt. Auch TZ oder nur Vollzeit (Betrieb hat mehr als 15 AN). Kann er mir trotzdem aus betrieblichen Gründen kündigen? Sollte ich mich außerdem schriftlich wieder „zurückmelden“? Vielen Dank schon einmal für Ihre Antworten.
Hallo, er kann Ihnen nicht "einfach so" kündigen. Frage ist, ob er dies betriebsbedingt tut - dann muss er das KSchG (Sozialauswahl) beachten. Er kann aber erst nach der EZ kündigen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Er kann dir zum Ende der Elternzeit kündigen. Wenn dir nicht kündigt, wäre dein Arbeitsvertrag vor der Elternzeit wieder gültig. Du könntest nur TZ arbeiten, wenn er zustimmt und keine betrieblichen gründe dem entgegenstehen.
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