Mitglied inaktiv
Hallo, meine Elternzeit endet am 28.11.2005. Ich habe vor der Geburt in einer Filiale gearbeutet die eine halbe Stunde einfach entfernt ist. Bereits vor 7 Monaten habe ich immer wieder telfonisch angefragt ob ich wieder kommen kann. Immer hieß es nein und ich bin davon ausgegangen das von seiten des AG zum Ende der Elternzeit gekündigt werde. Leider habe ich auch verpasst einen Antrag auf Teilzeit zu stellen, da ich von einer Frist nichts wußte. Nun hat sich letzte Woche rausgestellt das ich erst zu Ende März 06 gekündigt werden kann. In den 4 Monaten müßte ich aber in eine andere Filiale (1 Stunde einfach entfernt) und natürlich vollzeit arbeiten, weil Frist für Teilzeit verstrichen. Das geht aber auf keinen Fall da ich alleinerziehend bin und es meinem Sohn nicht zuzumuten ist, 9,5 Stunden im Kiga zu sein. Dqas ist alles sehr verzwickt. Darf denn die Firma einfach so verlangen das ich den doppelten Fahrtweg in Kauf nehme. ICh habe große Angst das ich aus den Gründen (Kind und zu lange Fahrtzeit) eine Sperre vom ALG 1 bekomme. Derzeit beziehe ich ALG II - wird das denn weitergezahlt im Falle einer Sperre von ALG I. Vielen Dank Sily
Hallo, ob Sie dort arbeiten müssen hängt von Ihrem Vertrag ab. Ansonsten vielleicht jetzt noch einen TZ -Antrag stellen? Wenn Sie kündigen könnten Sie evtl. gesperrt werden (weil Sie verabsäumt haben, rechtzeitig den Antrag zu stellen) Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, im Vertrag steht das mein dienstsitz in der näheren Filiale ist. Aber die Firma meint das die ein Sonderrecht haben und verlangen können das ich in der weiter weg entfernten Filiale arbeite. Danke Silly
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